EU-Steuer-Untersuchungen bei Microsoft, McDonald’s und anderen

EU-Steuer-Untersuchungen bei Microsoft, McDonald’s und anderen

Microsoft und andere Firmen werden zurzeit von der EU wegen Steuern unter die Lupe genommen. Auch Amazon, Apple und einige Nicht-IT-Firmen werden in einigen Mitgliedsstaaten überprüft.

Die Europäische Kommission hat einige EU-Länder, darunter Belgien, Zypern, Frankreich, Ungarn, Irland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Spanien und Großbritannien, gefragt, wie Firmen besteuert werden, die in mehreren Ländern tätig sind. Das Ziel ist natürlich herauszufinden, ob solche Firmen die EU-Bürokratie zu ihrem Steuer-Vorteil ausnutzen oder in den Genuss von länderspezifischen Vergünstigungen kommen, um so die Steuer-Ausgaben zu senken.

Luxemburg wurde nach Microsoft, Amazon und Nicht-Technikfirmen, wie etwa Fiat und McDonald’s, gefragt. Der luxemburgische Finanzminister Pierre Gramegna gab bekannt: „Wir sind wegen dieser Steuerprobleme in ständigem Kontakt mit der Europäischen Kommission. Luxemburg ist davon überzeugt, wie das Land seine Steuerprobleme handhabt, und daher beobachten wir die Information zusammen mit der Kommission, und leiten die Infos weiter, die verlangt werden.“

Die Europäische Kommission bestätigte die wachsenden Nachforschungen – die bei Apple in Irland und weiteren Firmen bereits vor Jahren begonnen hatten –, äußerte sich aber nicht zu weiteren Details über die betroffenen Firmen. Laut früheren Berichten vermeiden diese Firmen Steuerzahlungen in Milliardenhöhe, und das über mehrere Jahre.

Laut einem Bericht der Financial Times betrifft die Untersuchung im Fall von Microsoft Steuerabgaben auf geistiges Eigentum. Die Firma Amazon, die ebenfalls wegen Luxemburg untersucht wird, soll sich dort einen verdächtig niedrigen Steuersatz verschafft haben. Und wahrscheinlich sind bald noch mehr Firmen von den Untersuchungen betroffen, wie etwa der Technikriese Google.

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Neues Widerrufsrecht: Was hat sich geändert?

Neues Widerrufsrecht: Was hat sich geändert?

Ab Freitag, 13. Juni 2014, gilt ein neues Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge, also beispielsweise beim Online-Shopping. Die Gesetzesnovelle soll Ihre Rechte europaweit vereinheitlichen und stärken. Was ändert sich alles? Hier eine Übersicht.

  • Europaweit gilt eine Frist von 14 Tagen für den Widerruf.
  • Falls Sie falsch oder gar nicht über Ihre Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurden, können Sie den Widerruf bis zu 1 Jahr danach geltend machen, nicht mehr unbegrenzt lange.
  • Um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie dies ausdrücklich angeben. Das bloße Zurücksenden der Ware reicht nicht mehr aus.
  • Senden Sie die Ware unfrei zurück, müssen Sie einen etwaigen Nachnahmezuschlag selbst bezahlen.
  • Die 40-Euro-Regel entfällt. Hat der Händler Sie darüber informiert, müssen Sie die Rücksendung komplett selbst bezahlen, nicht nur bis zum Warenwert von 40 Euro.
  • Der Händler muss Ihnen das Geld erst erstatten, nachdem er die Ware erhalten hat, oder Sie ihm die Einlieferung der Rücksendung nachweisen können.
  • Hygieneartikel und sonstige versiegelte Waren sind vom Widerruf ausgeschlossen.
  • Händler können digitale Inhalte, die zum Download bereitgestellt werden, vom Widerruf ausschließen, nachdem Sie bei der Bestellung dieser Regelung zugestimmt haben.

Unter www.widerrufsbelehrung-2014.de finden Sie alle Neuerungen genau erklärt. Außerdem erhalten Sie dort auch Musterbelehrungen, die Sie in Ihrem Online-Shop verwenden können.

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Ende für Internet-Sperr-Gesetz

Jetzt hat sich doch die Vernunft durchgesetzt – sage zumindest ich, denn ich finde es vernünftig, auf das Internetsperrgesetz zu verzichten, die heftig umstrittene Sperrung von Webinhalten mit kinderpornografischen Inhalten. Darauf hat sich jetzt die Koalition aus CDU und FDP in Berlin geeinigt. Das von der Vorgängerregierung (CDU/SPD) auf Initiative der CDU/CSU auf den Weg gebrachte Internetsperrgesetz wurde nun also endgültig gekippt.

Noch mal zur Erinnerung: Das Internetsperrgesetz hatte zum Ziel, Webseiten und andere Angebote mit kinderpornografischen Inhalten aus dem Netz zu verbannen. Allerdings nicht, indem die Angebote selbst aus dem Netz entfernt würden, sondern indem virtuelle Trennwände aufgestellt werden: Internet-Provider sollten verpflichtet werden, Sperrlisten zu berücksichtigen und Zugänge zu erschweren. Personen mit technischem Sachverstand hätten diese Sperren allerdings mühelos umgehen können. Abgesehen davon gab es auch Kritik an den Sperrlisten selbst, die allein vom BKA erstellt werden sollten, ohne richterlichen Beschluss, und nicht mal einsehbar sein sollten.

Dagegen hat es jede Menge Protest gegeben – völlig zu Recht. Als Alternative wurde das Löschen der besagten Inhate angestrebt, was viel sinnvoller ist, weil die Inhalte so dann tatsächlich nicht mehr verfügbar sind, für niemanden. Argument dagegen: Das würde nicht zuverlässig funktionieren. Deshalb wurde ein einjähriger Test beschlossen. Und siehe da: Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sind nach zwei Wochen 93 Prozent der kinderpornografischen Inhalte gelöscht, nach vier Wochen sind es sogar 99 Prozent. Ein überwältigender Erfolg, denn genau das hatten Kritiker der Löschlösung immer bemängelt. Sie meinten, es würde niemals gelingen, die Mehrzahl der Inhalte zeitnah zu löschen.

Genau das gelingt aber. Eine optimale Lösung, wie ich finde, denn so verschwinden nahezu 100% der unsäglichen Inhalte aus dem Netz, ohne dass Methoden eingeführt werden, die technisch unzureichend und rechtsstaatlich bedenklich sind. Zudem wären Sperrlisten, einmal eingeführt, auch in der Lage, für andere Zwecke eingesetzt zu werden – was sich wirklich niemand wünschen kann.

Ich bin froh über das Ergebnis. Hier hat die FDP ausnahmsweise mal Profil bewiesen, in Person von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

Die EU will Internetsperre erzwingen

Kaum hat das oberste deutsche Gericht das Internetsperrgesetz einkassiert, weil es handwerklich schlecht gemacht ist und unsere Grundrechte missachtet, wollen die meisten Politiker nichts mehr davon wissen und tun so, als wären sie schon immer dagegen gewesen. Im Fall von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stimmt das immerhin: Die FDP-Frau hat tatsächlich schon immer auf Löschen statt Sperren gesetzt – und tut es nach wie vor, auch jetzt noch, wo plötzlich die EU ein Internetsperrgesetz will, um Kinderpornografie im Netz einzudämmen.

Erstaunlich ist nur der Wortlaut: „Die Bundesregierung lehnt Internetsperren ab. Sie stellen kein wirksames Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie dar, führen aber gleichzeitig zu einem großen Vertrauensschaden bei den Internetnutzern.“ Stimmt auffallend. Wie gesagt: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nehme ich das auch ab.

Aber die Kanzlerin Angela Merkel oder auch die CDU-Bulldogge Wolfgang Bosbach haben das Internetsperrgesetz auf den Weg gebracht. Und im Fall von Bosbach liegt wohl auf der Hand, dass er nicht dagegen ist, sondern für eine Internetsperre – es kann also keine Rede davon sein, dass die Bundesregierung tatsächlich dagegen ist, jedenfalls nicht geschlossen.

Aber wir wollen nicht kleinlich sein: Es ist schön zu sehen, wie sich die Dinge geändert haben. Das ist ausnahmsweise ein Verdienst der FDP, die bei Internetthemen schon zu Oppositionszeiten Haltung bewiesen haben. Da wünscht man sich, dass das so bleibt – auch gegen den Widerstand der EU, die nun denselben Fehler machen will wie die Bundesregierung und ein Internetsperrgesetz auf den Weg bringen will.

Dabei sind di Vor- und Nachteile doch hinreichend diskutiert, die Gefahren dürften klar sein. Löschen statt sperren ist ein viel besserer Weg. Eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden der Länder ist wichtig. Und natürlich auch eine strafrechtliche Verfolgung all jener, die Kinderpornografie herstellen und konsumieren. Schon das „Drehen“ solcher Videos unter Strafe zu stellen, ist der richtige Weg. Drakonische Strafen für Konsum, Herstellung und Verbreitung, das packt das Übel an der Wurzel, nicht die Stigmatisierung des Verbreitungsweges.