Was Facebook noch so an Daten sammelt

Was Facebook noch so an Daten sammelt

Es ist ruhig geworden um Facebook. Fast könnte man den Eindruck haben, Marz Zuckerberg und seine Leute hätten die Cambridge-Analytica-Krise überstanden. Haben sie vielleicht auch.

Dass Facebook eine Menge Daten sammelt, das wissen wir mittlerweile. Aber wer hätte gedacht, dass Facebook auch beobachtet, wie wir den Mauscursor bewegen. Wie voll der Akku ist. Welche anderen Geräte in unserem Heimnetzwerk aktiv sind. Und, und, und… Das ist jetzt erst herausgekommen.

Jede Menge Nutzungsdaten werden erfasst

Wenn ich meine Maus über den Monitor schiebe: Facebook registriert es. Auch, ob sich mein Browser-Fenster gerade im Vorder- oder Hintergrund befindet. Facebook interessiert sich auch dafür, wie voll mein Akku ist. Oder wie stark das WLAN-Signal. Oder wie viel Speicherplatz auf der Festplatte oder im Smartphone noch verfügbar ist. Wird alles abgefragt – und gespeichert.

Klingt unglaublich, oder? Denn das kommt einer Komplettüberwachung nah.

Woher ich das weiß? Nun, ich habe nicht etwa Mark Zuckerberg beim Prahlen belauscht, sondern einen 220 Seiten langen Bericht studiert. Der Facebook-Konzern musste viele konkrete Fragen des US-Kongress zu seiner Geschäftspolitik und Datensammelpraxis beantworten. Schriftlich. Und diese Antworten sind beim US Kongress tatsächlich öffentlich zugänglich.

Ausführlicher Bericht deckt Schnüffeleien auf

In diesem Bericht steht drin, was Facebook alles erfragt und auswertet – um Nutzerprofile über seine User zu erstellen. Vieles davon ist wirklich neu. Klar, dass Facebook auswertet, welche Angebote wir uns anschauen, wo wir auf „Like“ tippen oder klicken und wann und wie oft wir Facebook nutzen, das haben wir uns gedacht und ist mittlerweile bekannt.

Doch die Schnüffeleien von Facebook gehen offenkundig deutlich weiter. Wir werden beobachtet bei Dingen, die nichts mit Facebook selbst zu tun haben.

So viel zu den Versprechungen von Mark Zuckerberg: „Ja, wir haben verstanden. Wir bessern uns.“

geralt / Pixabay

 

Riesige Datenmengen werden ungefragt ermittelt

Facebook scannt zum Beispiel auch, welche WLANs erreichbar sind. Und ob sich weitere Geräte im WLAN befinden. Smart-TVs zum Beispiel. Oder Drucker. Oder Bluetooth-Geräte wie Kopfhörer, Lautsprecher oder Boardcomputer im Auto. Oder sogar die Geräte anderer Nutzer. Auch Daten über sie landen in den Facebook-Datenbanken.

Bedenkt man, dass zu Facebook auch WhatsApp und Instagram gehören und auch diese Netzwerke immer mehr User haben, wird deutlich, welche ungeheuren Datenmengen Facebook da anhäuft. Diese im Verborgenen eingesammelten Daten und Erkenntnisse kommen zu den bereits Bekannten hinzu, etwa mit wem wir vernetzt sind und kommunizieren.

Auch Augenbewegungen und Emotionen trackbar

Der Konzern hält ein Patent auf eine Technologie, die es erlaubt, über die in jedem Smartphone eingebaute Kamera die Augenbewegungen aufzunehmen und auszuwerten.

Theoretisch könnte Facebook also herausfinden, wo wir gerade hinschauen – und wie lange. Kommt angeblich noch nicht zum Einsatz. Aber wer weiß.

Auch über ein Patent zum Emotion Tracking verfügt Facebook. Der Konzern kann also unsere aktuelle Gemütslage ermitteln.

Das ist schon alles ein bisschen unheimlich. Angeblich werden die Daten eingesammelt, um die „Nutzererfahrung“ zu verbessern, also alles komfortabler zu machen. Damit das Smart-TV in der Wohnung automatisch erkannt wird, zB. Mag sein. Aber wozu muss Facebook meinen Akkustand kennen und alle Fotos scannen?

Alles Datensünder

Facebook ist zweifellos einer der größten Daten-Sünder. Aber nicht der einzige.

WhatsApp zum Beispiel wertet ungefragt die im Smartphone gespeicherten Kontakte aus – und man kann es nicht verhindern, wenn man WhatsApp nutzen will.

Auch Google ist kein Kostverächter. Im Google Dashboard kann man immerhin einiges von dem sehen, was Google speichert. Etwa alle Suchanfragen. Oder welche YouTube-Videos man sich anschaut. Oder welche Fragen man Google gestellt hat – oder Google Home, das kann man sogar hören. Was einem nicht gefällt: Einfach abschalten.

Google, Facebook, Twitter, Amazon: Sie alle sammeln im großen Stil Daten über uns. Anscheinend mehr, als bisher bekannt war. Und wir können es nicht verhindern, da es häufig lautlos passiert und sich nicht abschalten lässt. Eigentlich soll die Datenschutzgrundverordnung, die seit Mai in Kraft ist, so etwas verhindern.

 

Google kann Objekte erkennen

Google kann Objekte erkennen

So manches Patent lässt einen erschaudern. Google hat gerade eins zugesprochen bekommen: Der Onlineriese hat eine Technologie entwickelt, die in der Lage ist, Objekte in Fotos und Videos zu erkennen – per Software. Auto, Stuhl, Tisch, Schrank, Mensch, Haus – so etwas kann Google per Algorithmus im Foto identifizieren.

Bedenkt man, dass Google längst auch Gesichter erkennen und wiedererkennen kann, wird es langsam unheimlich. Künftig könnten Fotos und Videos vollautomatisch analysiert und verschlagwortet werden, später ließen sich sogar bestimmte Gegenstände in Fotos und Videos suchen. Rechner werden immer schneller, Speicher immer günstiger – da sind erstaunliche Dinge denkbar.
Aber wollen wir das alles? Wohl eher nicht.

Everything is a re-mix: Wieso Software-Patente, Patente und Copyright dringend über-arbeitet werden müssen

Es gibt derzeit ja so manche Diskussion ums Thema Copyright und Urheberrecht, nicht zuletzt wegen Acta. Zu Recht, denn das Internet verändert die Art und Weise, wie wir die Dinge sehen und auch, wie wir mit geistigem Eigentum umgehen. Das, was vor Dutzenden, wenn nicht sogar vor Hunderten von Jahren richtig war, muss heute nicht mehr zwingend passen. Und so ist es auch: Viele Menschen haben das Gefühl, da stimmt was nicht.

Es gibt viele einseitige Streitschriften und Videos zum Thema, die einen wollen das Urheberrecht verschärfen, die anderen wollen gar keins. Ich denke: Wir brauchen ein anderes Urheberrecht und definitiv weniger Patente, vor allem weniger Softwarepatente. Rund 60 Prozent aller Patentstreitigkeiten beschäftigen sich heute mit Softwarepatenten – da stimmt doch etwas nicht!

Die Kosten dafür, und die sind ungeheuer hoch, weil die Streitwerte so hoch sind, tragen wir alle, trägt die Allgemeinheit. Einige wenige Patentanwälte stopfen sich die Taschen voll – sie gewinnen schließlich immer, irgendwie. Und die Allgemeinheit muss die Kosten tragen, indirekt, über Produktpreise. Deshalb ist die Frage nicht nur erlaubt, sie ist sogar zwingend erforderlich, was das alles soll und wie es in Zukunft weitergehen kann.

Selten habe ich eine derart gute und solide und ernsthafte Diskussion zu diesem Thema gesehen wie in dem Video „Everything is a Remix“. Man muss leider der englischen Sprache recht solide mächtig sein, um damit etwas anfangen zu können, aber – das Video ist wirklich extrem gut gemacht, sehr erhellend, sehr verständlich, sehr pointiert.

Everything is a Remix Part 4 from Kirby Ferguson on Vimeo.

US-Biologe will das interaktive Web erfunden haben – und abkassieren

In den USA kann man sich so ziemlich alles patentieren lassen, auch Ideen und Konzepte – und wenn so ein Patent dann erst mal eingetragen ist, etwa weil ein Patentbeamter nicht richtig hingeguckt hat, ist der Kummer groß.

Wir irrsinnig Patente heute sind, zeigt ein aktueller Fall, der besonders absurd erscheint: Der US-Biologe Michael Doyle hat im Oktober 1994 ein Patent eintragen lassen, das im weitesten Sinne das World Wide Web erklärt, das interaktive Web. In nebulösen Worten ist dort erklärt, wie ein vernetztes Web funktioniert. Keine besondere Leistung, kein neuer Gedanke, schon gar keine Erfindung im eigentlichen Sinne. Aber das US-Patentrecht erlaubt, solch wirre Gedanken patentieren zu lassen.

Das rächt sich jetzt. Denn Michael Doyle behauptet jetzt, er habe das interaktive Web erfunden und will Lizenzgebühren kassieren. Irgendwie von jedem, der das Internet benutzt. Das Ganze wird jetzt ernsthaft vor Gericht verhandelt. Selbst der eigentliche Erfinder des World Wide Web, Tim Berners-Lee, wird als Zeuge vernommen.

Es muss endlich Schluss sein mit diesem Patent-Irrsinn, dass jedes noch so simple Konzept wie Klicken, Doppelklicken, Wischen und was nicht sonst noch alles folgenreich patentiert werden kann. Damit verdienen sich nur einige Patentanwälte eine goldene Nase, die sonst nichts Besseres zu tun haben und dem großen Geld hinterher laufen: Die Gesellschaft hat davon keinen Vorteil, die Industrie auch nicht.

Apple gegen Samsung: Kein Ende in Sicht

Apple legt sich weiter mit der Konkurrenz an: Nachdem der Weltkonzern schon im Jahr 2011 Klage gegen Samsung erhoben hatte, behauptet Apple nun, man habe erneut abgekupfert. 10 Samsung-Smartphones sowie 5 Tablet-PCs verletzen angeblich Apples Designrechte. Zu den beklagten Geräten gehört auch das Samsung Galaxy S II.

Erst letzten Monat hatte Apple einen Rechtsstreit gegen Samsung gewonnen. Ein Gericht hatte geurteilt, dass der südkoreanische Hardware-Hersteller mit dem Tablet-PC Galaxy Tab 10.1 die Schutzrechte von Apple verletzt hatte. Daraufhin veröffentlichte Samsung das angepasste Galaxy Tab 10.1N mit geänderter Anordnung der Lautsprecher und leicht modifizierter Farbgebung. Ein Versuch vonseiten Apples, auch diesen Tablet-PC verbieten zu lassen, scheiterte allerdings kürzlich vor dem Landgericht Düsseldorf.

Auch in der anderen Richtung laufen zurzeit ganze 4 Verfahren. Am 22. Januar 2012 wies das Landgericht Mannheim eine Klage gegen Apple ab, bei dem Samsung seine UMTS-Technik von Apple verletzt sah. Ein Ende des Kleinkriegs um Marktanteile und Patent-Verletzungen ist bisher also nicht absehbar.

Nicht alles taugt zum Patent

In der Welt der IT-Firmen, Handybauer und Mobilfunkanbieter herrscht Krieg. Wir kriegen das als Konsumenten in der Regel nicht immer mit, aber die großen Companys bekämpfen sich bis aufs Blut. Allerdings auf moderne Art: Vor Gericht. Sie bezichtigen sich gegenseitig, Ideen oder Konzepte geklaut zu haben und beauftragen für viel Geld Juristen, die den lieben langen Tag entweder behaupten, die anderen hätten geklaut – oder die anderen hätten einen an der Waffel, so was zu behaupten. Natürlich nur im übertragenen Sinne.

Und in der Tat: Einige Companys haben durchaus einen an der Waffel. Denn sie wollen Dinge schützen, für sich beanspruchen, die nun wirkllich, na ja, eigentlich kaum der Rede wert sind.

Microsoft zum Beispiel wollte in den 90er Jahren ernsthaft das Wort „Windows“ schützen lassen. Immerhin das englische Wort für „Fenster“ und damit im allgemeinen Sprachgebrauch – aber das hat Microsoft nicht daran gehindert, es zu versuchen, um jeden, der „Windows“ im Produktnamen führt, abmahnen zu können. Zum Glück ist Microsoft mit diesem Ansinnen gescheitert.

Andere IT-Unternehmen sind allerdings nicht weniger einfallsreich, wenn es darum geht, sich auf juristischem Wege einen Voreil zu verschaffen. Amazon zum Beispiel will unbedingt die „1-Klick-Bestellung“ für sich in Anspruch nehmen. Schon vor gut zwölf Jahren hat Amazon Konkurrent „Barnes and Nobles“ verklagt, weil auch in dessen Onlineshop das Bezahlen durch einfachen Klick angeboten wurde.

Amazon wollte sich dieses – na ja, „Konzept“ – auch in Europa patentieren und damit schützen lassen. Offensichtlich ist Amazon der Auffassung, es wäre ein derart genialer Einfall, dass man durch einfachen Klick eine Ware bestellen kann – also ohne die Eingabe weiterer Daten, weil diese hinterlegt sind – dass man dafür ein Patent verdient hätte.

Um es klar zu sagen: Ich mag die 1-Klick-Bestellung, sogar sehr. Aber ich wünsche sie mir überall, wo ich gerne einkaufe. Ich kann nicht erkennen, dass sich hier ein Dutzend Forscher und Ingenieure monatelang den Kopf zerbrochen haben, um dieses Verfahren zu entwickeln. Zum Gülck waren die Patentrichter schlau und weitsichtig genug, das Patent WWW: abzulehnen. Das beschriebene Verfahren genüge nicht den Kriterien für einen Patentschutz. Wohl wahr.

Mal ist man Täter, mal Opfer. Das gilt auch für Amazon. Der Onlinehändler spielt auch in einer anderen Streiterei eine Rolle, als Betroffener. Weil Amazon einen Download-Shop für Software einfach Appstore genannt hat, fühlte sich Apple auf den Schlips getreten. Apple meint, den Begriff Appstore geprägt und für sich gepachtet zu haben – und hat gegen Amazon geklagt. Das Ziel: Amazon zu verbieten, seinen Onlineshop für Software Appstore zu nennen.

Apple ist ebenfalls gescheitert, jedenfalls vorerst. Das beantrage Eilverfahren wurde abgelehnt. Vor allem deshalb, weil aus Sicht der Richter keine Verwechslungsgefahr mit dem Appstore von Apple besteht. Amazon darf sein Downloadportal für Apps deshalb weiter Appstore nennen.

Zwei richterlicher Entscheidungen, die für Vernunft sprechen. Man kann nur hoffen, dass auch in den IT-Unternehmen mehr Vernunft einkehrt. Wirklich gute Ideen, technische Konzepte, Software oder Markennamen schützen und verteidigen zu wollen, ist mehr als verständlich. Aber simple Prozesse wie das Bestellen per einfachen Klick oder Begriffe wie Appstore gehören ganz sicher nicht dazu.