Apple Music

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Letzten Sonntag hatte die Popsängerin Taylor Swift einen offenen Brief an Apple gesendet und darin begründet, warum sie ihr Album nicht für Apple Music freigegeben hat. Jetzt hat Apple darauf reagiert.

„Wir hören Euch, Taylor Swift und ihr unabhängigen Künstler. Herzlichst, Apple“, twitterte der Senior-Vizepräsident von Apples Internet-, Software- und Dienstesparte, Eddy Cue, noch Sonntag Nacht. Wie Cue erklärte, hat Apple seine Entscheidung überdacht, Künstler für die kostenlose 3-monatige Testphase von Apple Music nicht zu vergüten.

Damit hat Apple auf den Protestbrief reagiert. Schon Montag Morgen freute sich Swift, dass die Firma „Künstler für Streaming bezahlen wird, selbst während der kostenlosen Testphase für Kunden“. Außerdem erklärte Cue: „Als ich heute Morgen aufwachte und sah, was Taylor geschrieben hatte, war für mich klar, dass wir etwas ändern mussten. Das ist der Grund, warum wir entscheiden, dass wir Künstler während der Kunden-Testphase jetzt doch bezahlen.“

Apple Music ist ab dem 30. Juni 2015 verfügbar.

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De-Mail startet, viele AGB enthalten zu viele Klauseln und Browser-Game als Protest gegen Pussy-Riots-Haft

Die De-Mail soll E-Mail zur “sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Kommunikation im Internet” machen. Vorteil: E-Mails und Dokumente lassen sich hier verschlüsselt verschicken. Abhörsicher. Absender und Empfänger müssen sich bei der Einrichtung ihres De-Mail-Postfachs identifizieren (etwa mit Personalausweis) und bei jeder(!) verschickten E-Mail ausweisen. Dadurch soll die De-Mail im Gegensatz zur regulären E-Mail weitgehend fälschungssicher sein. Man kann der Absenderangabe vertrauen.

De-Mail-Anbieter wie Telekom und 1&1 starten jetzt mit De-Mail. Rund 40 Partner machen von Anfang an mit, darunter Versicherungen  und Banken, die naturgemäß ein großes Interesse an rechtsverbindlichen E-Mails haben. Kunden von Telekom und 1&1 sollen ab nächster Woche vertrauliche Dokumente an Behörden und Firmen verschicken können, auch der Empfang ist möglich. Wer gleich von Anfang an bei der De-Mail mitmachen will: Ab sofort kann sich jeder bei der Telekom für die De-Mail registrieren. Bis Ende des Jahres sind monatlich 50 De-Mails kostenlos enthalten, danach nur noch drei De-Mails pro Monat, jede weitere wird dann mit 0,39 Euro berechnet. Bei 1&1 sieht es ganz ähnlich aus. Hier können sich auch Geschäftstreibende registrieren, wenn sie im großen Stil De-Mails empfangen und verschicken wollen.

Wer sich mit seinem Smartphone oder Tablet im App-Store mit Apps versorgt, muss immer wieder ellenlange Nutzungsbedingungen akzeptieren, die so genannten AGB. Niemand liest sich die seitenlangen und zu allem Überfluss auch noch schwer verständlichen Texte durch, schon gar nicht auf dem winzigen Display eines Smartphone. Ein Fehler, denn die AGB enthalten mitunter folgenreiche Klauseln. Zu viele sind zum Nachteil der Verbraucher, finden Verbraucherschützer. Die haben sich nämlich mal die AGB von Google, Apple, Microsoft, Samsung und Nokia angeschaut – und mehr oder weniger die Hände über den Kopf zusammengeschlagen. Weil Klauseln die Konsumenten benachteiligen, zum Beispiel beim Datenschutz.

Alle Anbieter wurde abgemahnt. Microsoft und Nokia haben ihre AGB gleich angepasst. Löblich. Samsung hat einen Teil korrigiert. Apple und Google hingegen haben auf stur geschaltet – und kein Entgegenkommen gezeigt. Deshalb haben die Verbraucherschützer Google und Apple nun verklagt. Immer wieder bedenklich, wie wenig sich amerikanische Onlinedienste um Verbraucherschutz scheren.

“Angry Birds” kennt fast jeder – und jetzt macht “Angry Kremlins” von sich Reden. Es wird genauso gespielt wie das berühmte Vorbild und sieht auf den ersten Blick auch fast genauso aus. Allerdings gibt es im Detail durchaus Unterschiede: Bei Angry Kremlinks katapultiert der Spieler keine verärgerten Vögel, sondern die Köpfe von Patriarch Kirill und Präsident Wladimir Putin durch die Gegend… Er soll die maskierten Gesichter der drei Bandmitglieder der Punkband “Pussy Riots” erwischen. Pro Treffer gibt es 666 Punkte – die symbolische Zahl des Teufels. Wenn alle Bandmitglieder aus dem Spiel erwischt wurden, erscheint der Schriftzug “You defeated those riots” (Du hast diese Riot-Mädels besiegt.)

Das Ganze ist ein symbolischer Aufschrei, ein Spiel als Protest gegen die verhängte Lagerhaft der drei Frauen der russischen Punkband “Pussy Riot”, die weltweit für Empörung gesorgt hat. Entwickelt wurde das Browser-Game von einigen Software-Tüftlern in Estland. Das eigentliche Spiel ist etwas träge. Aber es geht ja schließlich um andere Dinge: Es geht darum, mehr Aufmerksamkeit auf den unfairen Prozess zu lenken. Das könnte gelingen.

„Wir sind die Bürger“: Gegen-Initiative in Sachen Urheber-Recht

Über das Urheberrecht wird im Augenblick hitzig diskutiert. Die einen finden, es sollte alles so bleiben wie es ist. Viele denken jedoch, das Urheberrecht müsse dringend überarbeitet werden, einige wenige wollen es sogar ganz abschaffen. Im Aufruf „Wir sind Urheber“, eine Aktion, die online und in der ZEIT lanciert wurde, setzen sich 1500 deutsche Künstler vehement für den Fortbestand des Urheberechts ein, darunter Schauspieler Mario Adorf oder Autorin Charlotte Roche.

Die Aktion Wir sind Urheber ist für viele ein Aufreger. Denn hier wird der Eindruck erweckt, als solle das Urheberrecht abgeschafft werden. Das wollen nur einige wenige, allerdings mehren sich die Stimmen, die eine Novellierung des Urheberrechts fordern. Denn die neuen digitalen Medien, vor allem das Internet, verändern die Art und Weise, wie wir Inhalte nutzen und vervielfältigen, radikal.

Texte, Fotos, Bilder, Musik, Filme – gibt es heute alles im Internet und lässt sich blitzschnell und ohne qualitative Einbußen vervielfältigen. Es liegt auf der Hand, dass das Urheberrecht an die aktuellen Bedingungen angepasst werden muss, sowohl was Rechte wie Pflichten betrifft. Nachdem 1500 prominente Künstler mit „Wir sind Urheber“ die Debatte angefeuert haben, hat sich spontan eine Initiative Wir sind die Bürger gegründet, unter www.wir-sind-buerger.de kann man sich das auch im Web anschauen.

So wie die Künstler ihr Interesse an einem möglichst strikten Urheberrecht deutlich machen, versucht nun die Initiative „Wir sind die Bürger“ den anderen Argumenten eine Stimme zu geben. Die Debatte wird nun also öffentlich geführt, in und über die Medien, vor allem im Internet. Das ist nicht der schlechteste Ort dafür.

Konkrete Forderungen der Initiative „Wir sind die Bürger“

Dass die Urheber sich dafür einsetzen, dass ihre Rechte nicht beschnitten werden, kann man sich vorstellen. Die Initiatoren von „Wir sind Bürger“ sind erkennbar um eine sachliche Debatte bemüht und werfen Argumente in die Waagschale. Die Initiatoren erklären vor allem, wieso so dringend Handlungsbedarf besteht. Denn durch das Internet stellten sich plötzlich urheberrechtliche Fragen für alle von uns – auch für Laien.

Wie viel Text darf man zitieren, ohne das Urheberrecht zu verletzen? Darf man zu seinem Lieblingslied singen oder tanzen und das Video dazu im Internet veröffentlichen? Darf man eine berühmte Filmszene nachsprechen oder im eigenen Sinn interpretieren (parodieren)? Ist eine bestimmte Art der Nutzung mit dem Kauf von CD, Buch oder Datei bereits abgegolten?

Gegen Three-Strike-Modell und Vorratsdatenspeicherung

„Wir Bürgerinnen und Bürgern sind mit den Regeln überfordert, wenn wir im Internet kreativ werden. Gleichzeitig sind kulturschaffende Profis zu Recht darüber empört, dass ihre Werke ohne Bezahlung verwendet werden. Das sind versöhnlich klingende Worte. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollten so ausgestaltet werden, dass die Interessen der Urheber gewahrt bleiben – und dass gleichzeitig möglichst viele Menschen diese Regeln als gerecht empfinden und sich daran halten.

Nur so kann die Akzeptanz für den Wert urheberrechtlich geschützter Inhalte gesteigert werden! Es gibt aber auch Dinge, die die Initiatoren verhindern wollen, etwa das Three-Strike-Modell: Wer mehrfach wg. Urheberrechtsverstöße erwischt wird, soll vom Internet ausgeschlossen werden beispielsweise. Außerdem sind die Initiatoren auch gegen die anlasslose Überwachung und Speicherung des Internetverkehrs, um Urheberrechtsverstöße überhaupt erst aufzuspüren (Vorratsdatenspeicherung). Auch überhöhte Streitwerte bei Abmahnungen, um Exempel zu statuieren, sollen der Vergangenheit angehören. Über 6000 Personen habe diese Liste bereits unterschrieben – und täglich werden es mehr.

Unsachlich: Daten von Prominenten veröffentlicht – als Strafaktion

Doch die Auseinandersetzung findet nicht nur auf einer sachlichen Ebene statt, sondern auch auf einer unsachlichen. So wie es aussieht, hat die Hackertruppe Anonymous Adressen und Kontaktdaten einiger Künstler, die „Wir sind Urheber“ unterstützen, im Netz öffentlich gemacht – als Strafaktion. Die Adressliste wurde auf der Datentauschplattform Pastebin veröffentlicht. Sie enthält als Einleitung den relativ knappen Kommentar: „fuck your copyright blah blah blah“. Danach werden die Adressen samt Telefonnummern von 52 Künstlern aufgelistet, darunter die von Charlotte Roche oder Günter Wallraff.

Nach der ersten Aufregung hat man aber festgestellt: Es wurden keine geheimen Informationen veröffentlicht, sondern nur Daten, die ohnehin über öffentlich zugängliche Kanäle zu erhalten sind, etwa Telefonbücher. Einige Adressen hat man auch den Datenbanken der Denic entnommen, das ist die zentrale Meldestelle für .de-Internetadressen. Wenn ein Promi hier eine Domain hat, kann man in der Regel auch die vollständige Postadresse nachschlagen.

Während die Initiatoren von „Wir sind die Bürger“ noch um eine ernsthafte Debatte bemüht sind, kann man das von „Wir sind Filesharer“ nicht sagen. Hier wird öffentlich gefordert, alles zu kopieren was man kopieren kann. Auf der Webseite kann man nachlesen: „Wir cracken. Wir rippen. Wir encoden. Wir tauschen. Wir kopieren. Wir sind Filesharer! Wir scheißen auf euer Urheberrecht. Wir scheißen auf eure Gesetze. Wir scheißen auf euer geistiges Eigentum.“ Ein respektvoller Umgang sieht anders aus.

Google Streetview: Verlorene Häuser retten – wie die Haus-Fassaden doch noch ins Netz kommen

Google Streetview – eine scheinbar unendlich Geschichte. Jetzt ist der Onlinedienst endlich auch in Deutschland gestartet. Wer virtuell durch die Straßen der bislang 20 deutschen Großstädte flaniert, entdeckt immer wieder vermatschte Flächen. Hier haben Mieter oder Hausbesitzer aufgrund einer mitunter hysterisch geführten Diskussion, so etwas eigentlich erlaubt ist oder nicht, Widerspruch eingelegt – und Google hat die Hausfassade unkenntlich gemacht.

Bleibt nur die Frage, was das eigentlich bringen soll!? Denn andere Onlinedienste wie zum Beispiel Sightwalk liefern praktisch dieselben Hausansichten ohne jede Verpixelung – weil sich hier komischerweise niemand darüber aufregt. Derselbe Sachverhalt, völlig andere Reaktion.

Aber auch Bing Maps von Microsoft liefert Ansichten von Straßen und Häusern frei Haus. Keine Satellitenfotos aus dem All, sondern gestochen scharfe Luftbildaufnahmen. Aufregung? Keine! Man kann sich als Verbraucherschutzministerin oder Datenschützer nicht um alles kümmern…

Es gibt aber mittlerweile auch Widerstand gegen den Widerstand. Aktivisten rufen dazu auf, alle verpixelten Häuser zu fotografieren und bei Panoramio online zu stellen. Dann erscheinen die Fotoaufnahmen nämlich bei Google Maps und Google Earth in den Onlinekarten. Automatisch. Die Hausfassade ist dann zwar nicht in 3D bei Streetview zu sehen, aber unsichtbar ist sie halt auch nicht mehr.