Weg mit der Vorratsdatenspeicherung, her mit einer guten Lösung!

Weg mit der Vorratsdatenspeicherung, her mit einer guten Lösung!

Und ewig grüßt das Murmeltier: Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wird immer wieder diskutiert, als Regelung/Gesetz eingeführt – und von Gerichten einkassiert. Nun hat der EuGH erneut entschieden: In der vorliegenden Form ist die VDS nicht in Ordnung. Doch Polizei und Staatsanwaltschaften brauchen Daten, wenn sie Kriminelle dingfest machen wollen. Es braucht daher eine Lösung – aber am besten als Neuanfang.

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Klemmbrett-Tracing – Datenschutz wie im Mittelalter

Klemmbrett-Tracing – Datenschutz wie im Mittelalter

Die Frage nach der Datensicherheit wird sehr unterschiedlich diskutiert. Bei der Corona Warn App wurde ganz genau hingeschaut, um jedes Risiko für Datenmissbrauch auszuschließen. In Restaurants werden nun Daten auf antiquierte Art und Weise erfasst – ohne jede Rücksicht auf den Datenschutz.

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Das Gespenst der Vorratsdatenspeicherung ist zurück

Das Gespenst der Vorratsdatenspeicherung ist zurück

Wenn Polizei und Behörden effektiv arbeiten wollen, brauchen sie heute auch Zugriff auf Daten, die im Alltag so anfallen. Das ist unumstritten. Klar muss die Polizei wissen, wer, wann mit wem telefoniert hat – oder auch, wer eine E-Mail verschickt hat. Aber auf welche Weise werden diese Daten zur Verfügung gestellt? Ein Konzept ist die Vorratsdatenspeicherung: Alle wichtigen Verbindungsdaten aller Bürger werden auf Vorrat gehalten. Für den Fall der Fälle. Hatten wir schon. Wurde von Gerichten als unzulässig erklärt und wieder abgeschafft. Aber jetzt gibt es Bestrebungen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen.

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