Onlinedienste wie Posteo müssen ihre Kunden kennen

Behörden wollten per richterlicher Anordnung von Posteo die IP-Adressen eines Tatverdächtigen bekommen. Doch der E-Mail-Anbieter erhebt und speichert diese Daten gar nicht – und konnte sie daher auch nicht zur Verfügung stellen. Doch das muss ein Onlinedienst können, hat nun das Verfassungsgericht entschieden. Wie viel muss ein Onlinedienst eigentlich von seinen Kunden wissen? Nun, die […]

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