Bundes-Regierung begrenzt Abmahn-Gebühren

Wenn ein Internetbenutzer in Verdacht gerät, illegal urheberrechtlich geschütztes Material wie Musik oder Filme im Internet getauscht oder angeboten zu haben, droht schnell eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt, die mehrere Hundert, nicht selten auch deutlich über 1000 Euro kosten kann. Dem wird die Bundesregierung einen Riegel vorschieben. Künftig soll bei einer Abmahnung, etwa wegen des illegalen Downloads von Musik in Onlinetauschbörsen, der Streitwert auf 1.000 Euro begrenzt werden.