Der „Fliegen-Gitter“-Fall: Klage abgewiesen

Ein Gericht hat entschieden: Ein Hersteller oder Anbieter kann einen Kunden nicht auf Schadenersatz verklagen, bloß weil der eine negative Bewertung in einem Kundenportal veröffentlicht hat. Damit ist die Klage eines Amazon-Händlers abgewiesen worden, der 40.000 Euro Schadenersatz verlangt hat, weil ein Kunde ein 22,51 Euro teures Fliegengitter nicht montiert bekommen hat. Eine wichtige Entscheidung, die Bewertungsportale stärkt.

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