Festplatten-Kontingent für andere Benutzer festlegen

Dank Benutzerkonten lässt sich Windows mit der ganzen Familie nutzen. Jeder bekommt seinen eigenen Dateibereich und kann dort machen, was er oder sie will. Kritisch dabei: Es gibt keine Dateibegrenzung. Jeder Windows-Nutzer kann beliebig viel Festplattenspeicher belegen. Wer nicht möchte, dass plötzlich kein Platz mehr ist, da jemand die Platte mit riesigen Dateien “verstopft”, kann den Speicherplatz pro Nutzer begrenzen.

Speicherkontingent nennt Microsoft die Begrenzung des maximalen Plattenspeichers pro Nutzer. Um festzulegen, wie viel Festplattenplatz andere Nutzer belegen dürfen, im Windows-Explorer mit der rechten Maustaste auf das Laufwerk klicken und den Befehl “Eigenschaften” aufrufen. Im Register “Kontingent” auf “Kontingeneinstellungen anzeigen” klicken. Hier die Optionen “Kontingenverwaltung aktivieren” und “Speicherplatz bei Überschreitung der Kontingentgrenze verweigern” ankreuzen. Anschließend per Klick auf “Kontingenteinträge” und “Kontigent | Neuer Kontingenteintrag” den Namen des Benutzers eingeben, dessen Speicherplatz beschränkt werden soll. Wie viel Speicherplatz maximal genutzt werden darf, entscheidet der Eintrag im Feld “Speicherplatz beschränken auf”, zum Beispiel 60 GB.

Excel: Eingaben für Berechnungen auf zwei Dezimalstellen begrenzen

In kaufmännischen Tabellen kommt es bisweilen darauf an, dass Beträge nur mit zwei Nachkommastellen eingegeben werden dürfen. Damit nicht versehentlich mehr Nachkommastellen eingetragen werden, lässt sich die Eingabe mit einer Gültigkeitsprüfung auf exakt zwei Stellen begrenzen.

Um bereits bei der Eingabe nur Beträge mit maximal zwei Nachkommastellen zu erlauben, sind folgende Schritte notwendig: Die betreffende Eingabezelle oder den Eingabebereich markieren und den Befehl „Daten | Gültigkeit“ bzw. bei Excel 2007/2010 den Befehl „Daten | Datenüberprüfung“ aufrufen.

Dann im Feld „Zulassen“ den Eintrag „Benutzerdefiniert“ auswählen. Ins Feld „Formel“ kommt folgende Formel:

=REST(A1*100;1)=0

Wichtig: Für A1 die erste Zelle des markierten Bereichs einsetzen.

Die Gültigkeitsregel multipliziert den eingegeben Wert mit 100 und berechnet den Rest der Division durch 1. Bei zwei Nachkommastellen gibt es keinen Rest, der Vergleich mit 0 ist dann wahr und der Wert gültig. Werden jetzt drei oder mehr Nachkommastellen eingegeben, erscheint die Warnmeldung „Der eingegeben Wert ist ungültig“.

Windows Vista: Schattenkopien beschränken

In der Standardeinstellung legt Windows Vista Schattenkopien an, um auf ältere Dateiversion zurückgreifen oder im Notfall das System wiederherstellen zu können. Die Krux an der Sache: Schattenkopien belegen jede Menge Speicherplatz, der gerade bei Netbooks oder SSD-Festplatten schnell knapp werden kann. Die Lösung: Um Speicherplatz zu sparen, aber nicht komplett auf den Dateischutz verzichten zu müssen, lassen sich Schattenkopien begrenzen.

Damit Windows nur ein bestimmtes Festplattenkontingent für Schattenkopien verwendet, muss zuerst das Kommandozeilenfenster im Adminmodus öffnen. Hierzu ins Suchfeld des Startmenüs „cmd“ eingeben, mit der rechten Maustaste auf den oberen Eintrag „cmd“ klicken und den Befehl „Als Administrator ausführen“ aufrufen. Mit dem Befehl

vssadmin list shadowstorage

den aktuellen Status der Schattenkopien einblenden. Wie viel Speicherplatz zurzeit für Schattenkopien reserviert wird, steht in der Zeile „Max. Schattenkopie-Speicherbereich“.

Mit dem Befehlsschalter „resizer“ lässt sich der Speicherplatz zu beschränken. Ein Beispiel: Um den maximalen Speicher auf der Festplatte C: auf maximal 10 GB zu begrenzen, folgenden Befehl eingeben und mit [Return] bestätigen:

vssadmin resize shadowstorage /on=C: /for=C: /Maxsize=10GB

Ob’s geklappt hat, verrät ein erneuter Aufruf des Befehls

vssadmin list shadowstorage