Bewertungsportale in der Rechtsfalle: BGH schafft neue Klarheit

Eine Bewertung auf klinikbewertungen.de hat zum Streit geführt: Der Betreiber des Portals hat einen kritischen Kommentar zwar entfernt, wollte aber nicht die Daten des Urhebers preisgeben. Sein Argument: Wie ein Journalist müsse er seine Quellen nicht nennen.