Betreiber eines Bewertungs-Portals soll in Beuge-Haft

Bewertungsportale sind so eine Sache: Gerecht geht es dort sicher nicht immer zu, aber aufschlussreich sind sie schon. Es kommt immer wieder vor, dass sich betroffene Firmen oder Personen beschweren. Sie versuchen, kritische Kommentare entfernen zu lassen, die sie als ungerecht oder unpassend empfinden. Eine Bewertung auf klinikbewertungen.de hat zum Streit geführt: Der Betreiber des Portals hat einen kritischen Kommentar zwar entfernt, wollte aber nicht die Daten des Urhebers preisgeben. Sein Argument: Wie ein Journalist müsse er seine Quellen nicht nennen.

Ein Duisburger Gericht sieht das anders und hat jetzt Beugehaft gegen den Betreiber des Bewertungsportals angeordnet. Beugehaft! Unfassbar. Es braucht dringend Regelungen und Gesetze, die mit der Realität des Internet vereinbar sind. Bewertungsportale sind wichtig und nützlich, wenn auch manchmal lästig. Aber solange es nicht um kriminelle Aktivitäten geht, sollte hier Anonymität möglich sein – und das verlässlich.

3 Kommentare zu „Betreiber eines Bewertungs-Portals soll in Beuge-Haft“

  1. Das, was ich zu diesem Fall im Radio gehört habe (WDR5 mit Jörg Schieb), hörte sich nach Stalking oder Mobbing an.Und das soll jetzt über den Umweg z.B. eines Bewertungsportals möglich werden, ohne dass man des Täters habhaft werden kann? Das scheint mir nicht wünschenswert.

  2. Appros Beugehaft: Warum nehmen diese Scheißgerichte nicht auch mal die in Beugehaft, die bei den ständigen Skandalen wie Gammelfleisch-, Pferdefleischvertrieb nicht die Namen nennen müssen ? Das ist immer „verpixelt“ um so diese Gauner zu schützen.
    Unglaubliche Rechtsverhältnisse haben wir.

  3. Guten Tag. Ich habe soeben den betreffenden Beitrag auf WDR5 gehört und kann der Argumentation von Herrn Schieb nicht ganz folgen. Ich frage mich schon, warum jemand, der eine Klinik oder einen Arzt bewerten will, anonym bleiben muss, wenn es ihm denn nur um fachliche Kritik geht. Das aber jemandes Anonymität, dessen Beitrag als persönliche Beleidigung gewertet wird und deshalb von der betreffenden Seite entfernt wird, geschützt werden muss, kann ich nicht verstehen. Mobbing und Stalking über Bewertungsportale unter gesetzlichem Schutz? Das erscheint mir nicht sehr wünschenswert.
    Ach ja: wenn ich hier einen Kommentar abgeben will, muss ich meinen Namen angeben. Und wenn ich es recht verstehe, bleibt der nicht geheim!?
    Schönen Gruß
    W. Kloos

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