BGH sagt: Google muss nicht vorab prüfen

BGH sagt: Google muss nicht vorab prüfen

Ein Eheparr hatte geklagt, weil sich im Web Verunglimpfungen über sie befunden haben. Die Suchmaschine Google sollte die nicht mehr anzeigen. Der BGH hat nun klargestellt: Google muss nicht vorab prüfen, ob Webseiten gegen geltendes Recht verstoßen. Es reicht, wenn der Suchdienst auf Hinweise reagiert.

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