BGH sagt: Google muss nicht vorab prüfen

von | 28.02.2018 | Internet

Ein Eheparr hatte geklagt, weil sich im Web Verunglimpfungen über sie befunden haben. Die Suchmaschine Google sollte die nicht mehr anzeigen. Der BGH hat nun klargestellt: Google muss nicht vorab prüfen, ob Webseiten gegen geltendes Recht verstoßen. Es reicht, wenn der Suchdienst auf Hinweise reagiert.

Natürlich weiß Google nur zu gut, was auf einer Webseite thematisiert wird. Bevor eine Webseite im sogenannten Index der Suchmaschine landet, wird der Inhalt überprüft. Schon allein, um das Thema auf der Seite erfassen zu können – anderenfalls könnte die Suchmaschine keine Treffer präsentieren. Aber ist Google verantwortlich für die verlinkten Inhalte? Ein klares Nein vom Bundesgerichtshof (BGH) dazu, der heute (27.02.2018) entschieden hat, dass Google nicht vorab auch noch die Rechtmäßigkeit der Inhalte prüfen müsste.

Auf Hinweis zu reagieren reicht aus

Erst wenn konkrete Hinweise vorliegen, müsse Google aktiv werden, sagen die Richter. Das sind in etwa dieselben Spiegelregeln, die auch Blog-Betreibern vom BGH auferlegt wurden. Ich kann nur sagen: Was denn auch sonst? Wenn Suchmaschinen wie Google vorab Inhalte scannen und tagelang prüfen, ob die Inhalte OK sind, würde das a) die Aktualität der Suchergebnisse behindern und b) zu einer Vorabzensur führen, die sich keiner wünschen kann.

Google unternimmt ohnehin schon einiges, um Übeltätern auf die Schliche zu kommen. Verbreiten Webseiten zum Beispiel Malware, also schadhaften Programmcode – was gewollt oder ohne Kenntnis erfolgen kann -, dann werden die Betreiber so einer Webseite abgemahnt, die Inhalte der Seite erst schlechter und dann gar nicht mehr gelistet.

Hier ist das Fall aber auch klar: Malware ist Malware. Ob jemand erlaubterweise oder ungerechtfertigt über Frau Müller schimpft, ob es sich in einem Beitrag um Tatsachen, Behauptungen oder Lügen handelt, kann kein Algorithmus ermitteln. Und wir sollten es auch nicht in die Hände von Algorithmen legen.

Ein richtiges Urteil

Der BGH hat vollkommen richtig entschieden. Jedes andere Urteil wäre absurd gewesen, weil nicht durchsetzbar und darüber hinaus eine Art Vorabzensur, die mehr Streit als Frieden brächte. Es reicht, wenn Suchmaschinen verpflichtet sind, erkennbar gesetzwidrige Inhalte auf Hinweis zu löschen – und das dann auch zeitnah. Im Zweifel muss ein Richter entscheiden, was gelöscht weden muss und was bleiben darf. So ist das halt im Rechtsstaat.

 

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