Die freien Berufe – ein spannendes Arbeitsfeld

Die freien Berufe – ein spannendes Arbeitsfeld

Ich bin selbst Freiberufler: Ich arbeite als freiberuflicher Journalist. Viele fragen sich, was ein Freiberifler eigentlich ist. Nun, wer sich in Deutschland selbständig machen möchte, muss nicht notwendigerweise ein Gewerbe betreiben. Denn es gibt eine Reihe von freien Berufen, die von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen sind. Allerdings erfordert die Mehrzahl dieser Berufe ein Studium an einer Hochschule sowie eine Zulassung der Berufsausübung durch hierfür zuständige Kammern.

Freiberufler – ein weites Feld

Wenige andere Bereiche der Arbeitswelt sind ähnlich vielfältig und bunt gefächert wie die freien Berufe. Hierzu zählen Ärzte aller Fachrichtungen, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aber auch Journalisten, Reporter, Wissenschaftler, Sachverständige, Künstler, Schriftsteller und Lehrer. Wie die Beispiele zeigen, sind die Grenzen zum Teil fließend. Lehrer etwa sind für gewöhnlich vom Staat als Beamte oder bei privaten Schulen als Angestellte beschäftigt.

Bei den freien Berufen geht es darum, dass eine Dienstleistung „höherer Art“ erbracht wird, für welche eine spezifische Ausbildung oder besondere Begabung benötigt wird. Hierbei ergeben sich Abgrenzungsprobleme. So wird inzwischen etwa bei Programmierern bejaht, dass es sich um Freiberufler handelt, sofern sie keine „Trivialsoftware“ erstellen. Allerdings ergeben sich derartige Probleme nur in kleinen Teilbereichen.

Die große Maße der Freiberufler ist nämlich als Architekten, Bauingenieure, Ärzte, Rechtsanwälte und Apotheker in Kammern organisiert, welche die Aufgabe haben, die ordnungsgemäße Ausübung des jeweiligen Berufs zu überwachen. Denn kranke Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass nur studierte Ärzte den Titel eines Mediziners tragen dürfen. (Hier eine Übersicht anerkannter freiberuflicher Tätigkeiten)

Für den Einstieg ist eine Anstellung sinnvoll

Wer in einen freien Beruf einsteigt, der muss viele Dinge gleichzeitig bewältigen. Denn auch wenn kein Gewerbe gegründet wird, ist auch beim Einstieg in einen freien Beruf wirtschaftlicher Sachverstand vonnöten. Neben der Beantragung einer Zulassung müssen Räumlichkeiten angemietet, Hilfskräfte eingestellt und ein Büro eingerichtet werden. Weiterhin muss man sich als Arzt oder Anwalt im Umfeld bekannt machen. Auch hier stößt man auf Schwierigkeiten. Denn zum einen sind Gesundheit und Rechtsfragen sensible private Bereiche, bei welchen man lieber auf persönliche Empfehlung zum einen oder anderen Spezialisten geht.

Zum anderen verhält es sich so, dass man als Freiberufler keine anpreisende Werbung betreiben darf und folglich in der medialen Flut der heutigen Zeit mit der eigenen, gesetzesgemäß sachlichen Werbung häufig untergeht. Hinzu kommen steuerliche Fragen wie die Nutzung des eigenen Autos zu beruflichen Zwecken, der Erwerb von Berufskleidung und die Anschaffung von spezieller Software. Hierzu sollte auch ein Programm zur Erfassung der Einnahmen und Ausgaben gehören, um am Anfang des nächsten Jahres nicht mühselig von Hand eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen zu müssen. (Hier gibt es Informationen zur Einnahmen-Überschussrechnung)

Weiterhin gilt es, möglichst rasch berufliche Erfahrung zu sammeln im Umgang mit Patienten, Mandanten und Kunden wie auch mit Behörden. All dies fällt wesentlich einfacher, wenn man die ersten beruflichen Schritte als Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt zunächst im Angestelltenverhältnis macht und sich vorerst voll auf den Beruf als solchen konzentrieren kann. Der spätere Einstieg in die Selbständigkeit erfolgt dann meist auf sehr viel soliderer Grundlage.