03.07.2014 | Tipps
Privatleute haben nach dem Urteil des EuGH vor einigen Wochen das Recht auf Vergessen. Google muss Links aus dem Suchergebnis entfernen, wenn Betroffene sich daran stören. Mehr als 70.000 Anträge sind innerhalb kürzester Zeit bei Google eingetroffen – aus ganz Europa. 12.000 Anträge kommen allein aus Deutschland. Über 260.000 Links sollen entfernt werden. Doch jeder einzelne Antrag, jeder Fall muss einzeln überprüft werden. Seit dem 30. Mai gibt es ein entsprechendes Antragsformular bei Google.
Es kann einige Wochen dauern, bis alle Anträge bearbeitet wurden. Wichtig zu wissen: Nachdem Google einen Antrag bearbeitet hat, verschwindet zwar der Link in den Suchtreffern von Google – nicht aber aus dem Internet an sich. Darüber hinaus weist Google darauf hin, dass die betreffenden Treffer und Links nur in Europa unterdrückt werden, im Rest der Welt zeigt der Onlinediese die Treffer und Links.
15.05.2014 | Tipps
Wer eine Suchmaschine wie Google benutzt, der erwartet, dass alle Fundstellen präsentiert werden, die es im Netz gibt – die relevanten zuerst. Doch was, wenn die Suchmaschine Sachen über eine Person ausgräbt, die wenig schmeichelhaft sind? Dann wirkt das oft störend – zumindest für den oder die Betroffene. In Ordnung – oder nicht, wenn Google auch Unangenehmes über eine Person verrät? Genau mit dieser Frage musste sich der Europäische Gerichtshof diese Woche beschäftigen und hat überraschend klargestellt: Es gibt ein Recht auf Vergessen.
- Der EuGH hat Google dazu verdonnert, Links zu entfernen. Worum ging es da konkret und wieso ist das relevant für uns alle?
Es ging darum, dass Google nach Eingabe des Namens des Klägers auf der ersten Seite auch einen Treffer mit einem Verweis auf einen Online-Artikel enthielt. Der Artikel war aus dem Jahr 1998 und hat sich mit der Liquidität des Spaniers beschäftigt, die damals nicht die Beste war. Obwohl sich die finanzielle Situation des Mannes gebessert hatte, wurde man immer noch auf den Artikel hingewiesen. Der Mann meinte: Das will ich nicht hinnehmen – der Links muss weg.
- Jetzt hat der Mann aber nicht etwa die Zeitung verklagt, damit sie den Artikel aus dem Online-Archiv nehmen, sondern Google. Warum?
Zum einen vermutlich, weil es schwierig wäre, einen Artikel löschen zu lassen. Schließlich gibt es gute Gründe für Archive – und der Artikel hat seinerzeit ja auch keine falschen Behauptungen oder Unwahrheiten verbreitet. Deshalb musste Google dran glauben, denn Google besorgt die Information ja gewissermaßen, macht sie sichtbar. Ohne Google oder andere Suchmaschinen wäre die Information zwar auch da, aber es würde sie kaum jemand finden, jedenfalls nicht mit vergleichbarem Aufwand.
- Ein normaler Vorgang, dass jemand Google auffordert, etwas aus dem Suchindex zu entfernen? Kann Google das eigentlich technisch?
Natürlich: Google kann selbstverständlich Inhalte aus dem Index entfernen, wenn es der Konzern will. Mit kriminellen Inhalten ist das schließlich auch kein Problem, wir finden keine Kinderpornografie über Google oder auch keine Angebote von Waffenschiebern, obwohl es entsprechende Inhalte im Netz gibt. Auch wenn Richter aus den unterschiedlichsten Gründen anordnen, dass Google nicht darauf verweisen darf, kriegt der Suchmaschinenbetreiber das natürlich hin. Google hat sich deshalb geweigert, und das aus meiner Sicht aus verständlichen Gründen, dass nicht jeder die Möglichkeit haben sollte, die Trefferlisten zu schönen und mitzugestalten. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen, hier einzugreifen.
- Aber offensichtlich liegen gute, triftige Gründe vor, denn die Richter des EuGH haben entsprechend geurteilt, sie haben Google dazu verdonnert, den Links zu entfernen. Was hat das für Folgen?
Das hat zur Folge, dass grundsätzlich jeder EU-Bürger das Recht hat, sich an Google zu wenden, wenn ihm bestimmte Suchergebnisse nicht passen, weil sie ihn ins falsche Licht rücken. Google wird wohl spezielle Formulare einrichten müssen, damit die User entsprechende Löschanträge stellen können. Noch gibt es solche Formulare nicht. Im Augenblick muss man sich also mit seinem Anliegen schriftlich an Google wenden, die Suchbegriffe nennen, auf die sich der Antrag bezieht und den Link, den man „vergessen“ lassen möchte – und eine ausführliche Begründung, warum die eigenen Rechte dadurch beschnitten werden, wieso eine Löschung angemessen sein sollte. Da sollte man sich Mühe beim Ausformulieren machen Natürlich muss jeder Einzelfall geprüft werden – da kommt einiges an Aufwand auf Google zu. Ob es in Zukunft ein komfortables Formular eben wird wie seinerzeit bei Streetview, steht noch nicht fest.
- Nur auf Google, oder auch auf andere Suchmaschinen
Auch auf andere Suchmaschinen, denn warum sollten andere bevorzugt werden. Grundsätzlich könnte man das Urteil auch so verstehen, dass jede Form von unerwünschter Verlinkung auf Antrag gelöscht werden muss. Das bedeutet, prinzipiell muss nun jeder mit solchen Anträgen rechnen – oder sogar mit Rechtsstreitigkeiten.
- Gibt es Ausnahmen oder kann sich wirklich jeder wehren?
Wehren können sich Privatmenschen, aber keine Firmen – und auch keine Personen des öffentlichen Interesses, das haben die Richter ausdrücklich gesagt. Personen des öffentlichen Interesses müssen in dieser Hinsicht leidensfähiger sein, sie müssen damit leben, wenn es im Web Dinge über sie stehen, die sie nicht in Entzückung versetzen.
- Was hälst Du ganz persönlich von dem Urteil?
Ich halte das Urteil für daneben. Denn zum einen wird das eigentliche Problem nicht wirklich beseitigt, schließlich bleibt das, was den Betroffenen stört, weiterhin im Netz. Und gegen echte üble Nachrede oder Rufmord kann man sich sowieso wehren. Das öffentliche Interesse an einer Suchmaschine, die ihren Job macht und das findet, was da ist, wird geringer eingeschätzt als das individuelle Interesse, das stört mich etwas.
Abgesehen davon wird Google eine merkwürdige Bedeutung beigemessen. Google wird praktisch zum kollektiven Gedächtnis erklärt. Was Google findet, das ist die Wahrheit. Aber das ist so nicht richtig. Und last not least lebt das Web davon, dass wir verlinken, alles mit allem. Mit diesem Grundsatz wird durch das Urteil gebrochen, ich finde das falsch.
13.05.2014 | Tipps
Google findet (fast) alles. Normalerweise freuen wir uns darüber, wenn die Suchmaschine so fleißig und erfolgreich ist. Aber eben doch nicht immer. Etwa, wenn sie Unschönes oder Unrichtiges über uns selbst zu Tage fördert, zum Beispiel etwas aus der Vergangenheit.
Ein Spanier hat sich darüber geärgert, dass Google alte Online-Artikel über ihn herauskramt, die wenig Schmeichelhaftes über ihn enthalten. 15 Jahre sind die Artikel alt. Aber sie sind nicht falsch, eher ein Zeitdokument. Klar, ärgerlich – aber Google dafür verantwortlich machen?
Doch der Mann wollte Google zwingen, die Links aus den Suchtreffern zu entfernen. Google hat sich geweigert. Nun hat der Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof überraschenderweise Recht bekommen: Google muss Links zu Angeboten im Netz entfernen, wenn es dort schädliche Informationen über eine Person gibt. Nur Personen des Öffentlichen Lebens sind ausgenommen, die müssen sich mehr gefallen lassen.
Ein absurdes Urteil. Die Müllkippe darf bleiben – aber die Hinweisschilder sollen weg. Nicht die eigentlich problematischen Inhalte müssen gelöscht, sondern die Links dazu entfernt werden. Mit dem Wesen des Internet hat das nichts zu tun. Links sind sinnvoll, und normalerweise darf man überall hin verlinken – und das soll jetzt plötzlich nicht mehr gehen?
Das Urteil schadet mehr, als es nutzt. Künftig werden sich viele Menschen an Google und Co. wenden, wenn sie sich an Suchtreffern stören. Doch jeder Einzelfall muss geprüft werden – und so manches wird vor Gericht landen. Ein riesiger Aufwand. Außerdem gibt es mehrere Suchmaschinen, man müsste sich also an alle wenden, um die Links entfernen zu lassen. Ein Recht auf Vergessen? Nicht wirklich – und vor allem, der falsche Weg.
13.02.2014 | Tipps
Der Europäische Gerichtshof EuGH hat eine wichtige Entscheidung gefällt: Links auf öffentlich erreichbare Inhalte im Web sind jederzeit erlaubt. Wer verlinkt, muss den Betreiber des verlinkten Angebots nicht um Erlaubnis fragen.
Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, verdient trotzdem Beachtung: Gerichte entscheiden leider immer wieder entgegen jeder Logik. Diesmal nicht. Wer etwas verlinkt, muss sich keine Sorgen machen, abgemahnt zu werden, etwa wegen Urheberrechtsverstöße.
Konkret ging es um einen Fall aus Schweden. Eine Medienagentur hatte auf Artikel im Web verlinkt. Die Urheber der Artikel, schwedische Journalisten, waren mit der ungefragten Verlinkung nicht einverstanden und pochten aufs Urheberrecht. Pikant daran: Das Angebot der Agentur ist kostenpflichtig. Klickt man hier auf einen Link, sieht es so aus, als ob man innerhalb des kostenpflichtigen Angebots bleibt.
Trotzdem meinen die Richter des Europäischen Gerichthofs, dass die Inhalte ungefragt verlinkt werden dürfen. Verboten wäre es nur, wenn sich die Urheber an ein komplett anderes Publikum richten würden, etwa indem die Inhalte hinter einer Paywall verschwinden. Dann wäre eine solche Verlinkung nicht erlaubt.
11.02.2014 | Tipps
Wie jeder andere moderne Browser kann auch Internet Explorer häufig verwendete Webseiten als Lesezeichen (Favoriten) speichern. Im Browsermenü „Favoriten“ lassen sie sich aber nicht sehr komfortabel verwalten. Einfacher geht’s direkt im Explorer.
Um im Explorer den Favoriten-Ordner von Internet Explorer 9, 10 oder 11 zu öffnen, starten Sie den Browser zunächst. In Windows 8.1 klicken Sie dazu in der Desktop-Taskleiste auf das IE-Symbol, sodass der Browser im Desktopmodus startet. Drücken Sie jetzt auf der Tastatur die [Alt]-Taste, und klicken Sie dann oben in der Menüleiste auf „Favoriten“. Halten Sie nun die [Strg]-Taste gedrückt, während Sie auf „Favoriten verwalten…“ klicken.
Im Ordner-Fenster, das sich dadurch öffnet, lassen sich alle Favoriten von Internet Explorer direkt bearbeiten. Auch können Sie Links zu neuen Seiten hinzufügen, etwa über die rechte Maustaste („Neu, Verknüpfung“, dann die URL eingeben).
30.12.2013 | Office
Wenn Sie in einem Dokument eine Internet-Adresse eingeben, wandelt Word diese automatisch in einen Link um – unterstrichen und in blau. Wie Hyperlinks formatiert werden, können Sie aber selbst festlegen. Wir zeigen, wie das geht. (mehr …)
27.06.2013 | Office
Wenn Sie in einem Word-Dokument oder einer Mail einen Link zu einer Webseite einfügen, wird er normalerweise in der gleichen blauen Farbe unterstrichen wie die Schriftfarbe. Mit einem Trick können Sie Links in jeder beliebigen anderen Farbe unterstreichen.
(mehr …)
16.05.2013 | Tipps
Jede Datei und jeder Ordner, der in der Online-Festplatte Dropbox gespeichert ist, kann für andere Nutzer freigegeben werden. Das klappt entweder über eine persönliche Einladung, oder über einen allgemeinen Link zu der Datei oder dem Ordner. Sie möchten noch einmal auf einen Dropbox-Link zugreifen, den Sie vor einiger Zeit besucht haben? (mehr …)