Windows Media Player: Musik/Videos aus dem Web abspielen

Windows Media Player: Musik/Videos aus dem Web abspielen

Auch in Windows 8.1 ist, neben den neuen Modern-UI-Apps von Xbox Music, auch noch der alte Bekannte, Windows Media Player, enthalten. Der Player kann nicht nur Songs und Filme von Ihrer Festplatte und von CDs abspielen, sondern auch Internetstreams und –videos.

Um eine Videodatei aus dem Netz mit Windows Media Player wiederzugeben, müssen Sie zunächst die jeweilige URL (Internetadresse) kennen. Kopieren Sie diese dann in die Windows-Zwischenablage.

Jetzt starten Sie den Mediaplayer. In Windows 8.1 wechseln Sie dazu auf die Startseite, schalten dann zur Ansicht „Alle Apps“ (Pfeil unten links) und tippen dann media player. Nach einem Tipp oder Klick auf das Suchergebnis startet das Programm. Oben in der Symbolleiste folgt jetzt ein Rechtsklick, um das Menü anzuzeigen. Wählen Sie hier nun „Datei, URL öffnen…“ (oder drücken Sie [Strg] + [U]), fügen Sie die Stream-Adresse ins Textfeld ein und bestätigen Sie per Klick auf „OK“. Die Musik bzw. das Video startet dann, sobald der Player eine Verbindung hergestellt hat.

media-player-wiedergabe

Abmahn-Welle für Redtube-Benutzer

In den vergangenen Tagen haben Tausende deutsche Internetbenutzer eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei erhalten, die im Auftrag der Schweizer Firma The Archive Rechtsverstöße verfolgt. Der Vorwurf: Sie hätten sich urheberrechtlich geschütztes Filmmaterial auf dem Erotik-Portal Redtube angeschaut. Jeder einzelne Abgemahnte soll 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Zum ersten Mal wurden damit in Deutschland Nutzer abgemahnt, die sich einen Stream angeschaut haben sollen. Anders als beim Download werden bei einem Stream keine Daten dauerhaft auf der Festplatte gespeichert, sondern der Inhalt sofort angespielt. Bei einem Musik-Stream kann man die Musik sofort hören, bei einem Film-Stream den Film sofort sehen. Es verbleiben keine Dateien auf der Festplatte, die man dauerhaft nutzen könnte.

Das Landgericht Köln hatte deutsche Provider angewiesen, die Anschlussinhaber zu ermitteln. Allerdings wurde offensichtlich der Download von urheberrechtlich geschütztem Material vorgeworfen oder der Vorwurf vom Gericht unterstellt, nicht das Streaming, also das Betrachten von Videos im Browser. Experten sehen prinzipiell kaum eine Chance, einen Konsumenten von Streams rechtlich zu belangen, unabhängig davon, was angeschaut wird.

Selbst bei einem Download müsste der Konsument eindeutig erkennen, dass es sich um eine unrechtliche Quelle handelt. Bei Erotik-Portalen ist eine solche Unterscheidung wohl kaum möglich. Auf Internetrecht spezialisierte Juristen empfehlen, die Abmahnung zu ignorieren, den geforderten Betrag nicht zu bezahlen und bei der Anwaltskanzlei zu begründen, wieso man nicht bezahlt. Im Internet kursieren bereits entsprechend vorformulierte Anschreiben.

Mozilla Firefox: Mit dem Downloadhelper beliebige Streams herunterladen

Das Web ist voll von Videos und kleinen Filmchen. Allerdings handelt es sich durch die Bank um Streams, also Videos, die sich zwar im Browser anschauen, aber nicht auf den Rechner kopieren lassen. Das ändert sich mit dem kostenlosen Firefox-AddOn „Downloadhelper“.

Wer Internetvideos auch ohne bestehende Internetverbindung ansehen oder per Mail verschicken möchte, kann sie mit dem Downloadhelper als Videodatei auf die Festplatte kopieren. Das klappt mit allen gängigen Streamformaten und Anbietern. Einfach die Videoseite aufrufen und links neben der Adresszeile auf das Downloadhelper-Icon klicken. Mit dem Befehl „Herunterladen“ wird aus dem Videostream eine Flash-Video-Datei, die sich auf jedem Rechner mit installiertem Flashplayer abspielen lässt.

Mit dem „Downloadhelper“ aus Streams Videodateien machen:
https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/3006