30.01.2019 | Internet
Behörden wollten per richterlicher Anordnung von Posteo die IP-Adressen eines Tatverdächtigen bekommen. Doch der E-Mail-Anbieter erhebt und speichert diese Daten gar nicht – und konnte sie daher auch nicht zur Verfügung stellen. Doch das muss ein Onlinedienst...