Erstaunlich: Der erste Mann im Staate, Bundespräsident Horst Köhler, muss jedes Gesetz unterzeichnen, sonst tritt es nicht in Kraft. Unter das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ hat Köhler seine Tinte nicht gesetzt, jedenfalls erst einmal. Köhler hat Bedenken, dass das Sperrgesetz verfassungskonform ist – und deshalb eine Stellungnahme bei der Bundesregierung eingefordert.
Eine peinliche Schlappe für die abgewählte Regierung im allgemeinen und für Ex-Innenminister Schäuble und Ex-Familienministerin von der Leyen. Wie praktisch, dass die verantwortlichen Drahtziehen nicht mehr in Amt und Würden sind. Das, was sie auf den Weg gebracht haben und was so viel Widerstand hervorgerufen hat, gefällt nun also auch dem Bundespräsidenten nicht. Das ist eine Backpfeife, denn nur selten verweigert der Bundespräsident seine Unterschrift.
Von Anfang an hatten viele Juristen und Experten argumentiert, das Internet-Sperrgesetz sei nicht verfassungskonform, vor allem, weil übliche Regeln der Rechtsstaatlichkeit außer Kraft gesetzt werden. Es kommt halt nicht häufig vor, dass eine Behörde Dinge anordnen darf, wo es dann nicht mal ein Widerspruchsrecht gibt. Das Internetsperrgesetz zeugt zwar von eisernem Willen, es auf den Weg zu bringen, ist aber eben ansonsten ein echter Flop.
Ich bin gespannt, wie das weiter geht. Denn eigentlich soll das Gesetz ohnehin nicht in Kraft treten (erst mal), das will die FDP so und hat es in den Koalitionsvertrag schreiben lassen. Köhlers Weigerung, das Gesetz lautlos durchzuwinken, dürfte jedenfalls für einige Aufregung in den Ministerien sorgen. Und die neue Familienministerin hat gleich eine unangenehme Akte auf dem Schreibtisch.