Wenn alle paar Tage die höchste staatliche Instanz einschreiten muss, um uns Bürger vor Übergriffen zu schützen, ist das schon – na ja, zumindest bedenklich. Diesmal ist Bundesinnenminister Schäuble zwar nicht direkt betroffen, aber man darf wohl davon ausgehen, dass er wenig gegen die massenhafte automatische Erfassung und Kontrolle von KfZ-Zeichen einzuwenden hat. Denn, klar, das dient unserer Sicherheit: Früher oder später geht der Polizei sicher mal ein Krimineller ins Netz, und dann hat man ein schönes Argument dafür, wie sinnvoll so eine Allroundfahndung ist.
Aber das Bundesverfassungsgericht sieht das – zum Glück – anders: Geht nicht, dass sich die Polizei einfach auf die Straße stellt und den fließenden Verkehr komplett überwacht, meinen die höchsten Richter der Nation. Erneut eine glasklare Grundatzentscheidung für den Datenschutz. So allmählich fragt man sich, wie oft Karlsruhe denn noch den Knüppel aus dem Sack holen muss, bis der Gesetzgeber mal vorher auf Kritiker und Datenschützer hört, anstatt die Bedenken einfach so beiseite zu wischen.