eBay-Verkäufe: Gewährleistung bei Privatverkäufen ausschließen

von | 26.03.2010 | Tipps

Auch wer als Privatperson bei eBay Kellerfunde verkauft, muss aufpassen, dass unzufriedene Kunden nicht plötzlich auf Gewährleistung und Umtausch pochen. Mit einer eindeutigen Formulierung im Auktionstext lässt sich die Gewährleistung bei Privatverkäufen rechtssicher ausschließen.

Um juristisch einwandfrei klarzustellen, dass es sich um einen Privatverkauf ohne Umtausch- oder Gewährleistungsrecht handelt, sollte der Auktionstext folgenden Passus enthalten:

Privatverkauf. Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel am Kaufgegenstand

Fehlt dieser Hinweis, gilt auch bei Privatverkäufen die Gewährleistungspflicht.

Jörg Schieb
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