Start-Bildschirm von Adobe Reader abschalten

Start-Bildschirm von Adobe Reader abschalten

Wenn man ein Adobe-Programm wie Reader, Illustrator oder Photoshop startet, wird ein Start-Bildschirm mit dem Logo der Anwendung angezeigt. Bei Adobe Reader ist dieser Bildschirm allerdings wenig sinnvoll, denn das Laden von PDF-Dateien dauert nie lange.

Der Start-Bildschirm von Adobe Reader lässt sich mit wenigen Schritten abschalten. Dazu öffnet man zuerst irgendeine PDF-Datei oder startet das Programm über das Startmenü. Anschließend im Menü auf Bearbeiten, Voreinstellungen klicken.

In den Einstellungen wird dann zum Bereich Allgemein, Anwendungsstart gewechselt und hier der Haken bei der Option Eröffnungs-Bildschirm anzeigen entfernt. Jetzt noch unten mit Klick auf OK bestätigen, fertig!

Dieser Tipp funktioniert nicht bei Acrobat Reader DC.

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Windows 10 Threshold 2: Herbst Update

Windows 10 Threshold 2: Herbst Update

Seit rund 100 Tagen ist Windows 10 offiziell auf den Markt. Jetzt präsentiert Microsoft das erste größere Update. Es wird Threshold 2 oder „Herbst Update“ genannt. Neben vielen Verberssungen im Detail – vor allem in der Optik – ändert sich auch manches an der Installation.

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HTML-Dokument in ein Bild umwandeln

HTML-Dokument in ein Bild umwandeln

Mit Standard-Mitteln lässt sich eine HTML-Datei oder Webseite nicht in ein Bild konvertieren. Dabei könnte man das manchmal ganz gut gebrauchen – etwa, um eine Internetseite in eine PowerPoint-Präsentation einzubinden. Besonders einfach gelingt die Umwandlung mit dem Universal Document Converter.

Nach der Installation des kostenlosen Tools wird die Website im Browser geöffnet. Anschließend zum Drucken-Fenster wechseln, indem auf [Strg]+[P] gedrückt wird. Hier entfernt man die Optionen zum Drucken von Hintergrundfarben, -bildern und Kopfzeilen.

Anschließend als Drucker den „Universal Document Converter“ wählen und dessen Eigenschaften aufrufen. Nach einem Klick auf „Load Properties“ wählt man die Vor-Einstellungen für „Web page to PDF.xml“ und bestätigt mit „OK“. Nach dem „Ausdrucken“ der Webseite findet sich die erzeugte Bild-Datei im Ordner „Dokumente\UDC Output Files“ wieder, von wo sie per Doppelklick im Standard-Programm für Bilder geöffnet werden kann.

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Leitfaden für YouTuber von den Landes-Medien-Anstalten

Leitfaden für YouTuber von den Landes-Medien-Anstalten

YouTube ist mehr als nur das größte und wichtigste Video-Portal. Video-Portal funktioniert wie ein Fernseh-Sender. Abseits der vielen privaten Videos, wo Leute aus privaten Grund anderen Privat-Leute Dinge zeigen, geht es höchst professionell zu. Es geht ums Geld-Verdienen.

Diese Profis erstellen Videos, die teilweise millionenfach angeklickt werden – und verdienen damit Geld. Wie sie Geld verdienen, das ist nicht immer ganz transparent. Strenge Regeln was Werbung anbelangt, die gibt es auf YouTube noch nicht so richtig. Deshalb haben die Landes-Medien-Anstalten jetzt einen Leitfaden herausgebracht.

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Ein Leitfaden für YouTube-Macher – für wen ist er gedacht, für jeden, der mal ein Video auf YouTube einstellt – oder eher für die Profis mit millionen Followern?
Gedacht ist der Leitfaden, den es kostenlos als PDF zum Download gibt, grundsätzlich für jeden, der auf YouTube Videos hoch lädt, denn für jeden gelten dieselben Spiel-Regeln. Aber Privatleute machen selten Werbung oder Schleich-Werbung, sie kommen gar nicht in die Gefahr, etwas falsch zu machen, wenn sie Landschafts-Aufnahmen zeigen, ihre Katzen oder sich selbst, wenn sie Momente festhalten und nichts verkaufen. Die Profis, die verkaufen oft Dinge – und es ist nicht ausreichend gekennzeichnet.

Darum dreht es sich im Leitfaden ja: Produkte, die in Videos auftauchen. Was ist da erlaubt und was nicht?
Es gibt ja verrückte YouTube-Format. Bei „Unboxing“-Videos wird gezeigt, wie eine konkrete Ware ausgepackt und in Betrieb genommen wird. In „Haul“-Videos zeigen YouTuber, wie sie zum Beispiel einen Groß-Einkauf in der Drogerie gemacht haben und erklären dann, wieso sie sich für bestimmte Produkte entschieden haben und was die so können. Da fallen jede Menge Marken-Namen. Oder ein YouTuber hält ständig ein bestimmtes Smartphone in die Kamera und gerät ins schwärmen. Werbung oder nicht? Was muss man kennzeichnen und wie muss man es kennzeichnen – darum geht es in dem sehr konkreten Leitfaden.

Was muss man denn kennzeichnen, wenn man solche Videos dreht – und was nicht?
Das ist gar nicht so einfach und hängt immer von verschiedenen Faktoren ab. Hat der YouTuber alles selbst gekauft und auch selbst entschieden, was benutzt und gezeigt wird, und bekommt er auch kein Geld für die Präsentation, muss er es nicht kennzeichnen. Ist etwas kostenlos zur Verfügung gestellt worden, muss der YouTuber das als Werbung kennzeichnen oder wenigstens ein „Unterstützt durch“ am Anfang und Ende des Videos bringen.

Dreht sich ein Video ganz oder hauptsächlich um ein bestimmtes Produkt, ist es schon eine Werbe-Sendung und muss auch entsprechend gekennzeichnet werden. Wenn Dinge nur nebenbei auftauchen, ist der Preis wichtig. Alles unter 1000 EUR ist nicht extra zu erwähnen, ist es mehr, muss es wieder erwähnt werden. Am besten textlich gekennzeichnet – und der Moderator muss es auch erläutern. Gibt es eine Gegen-Leistung, etwa Geld, dann spricht man von einer Produkt-Platzierung.  Ganz wichtig ist die Transparenz. Man muss als YouTuber die Karten auf den Tisch legen.

Klingt nach einer Menge Regeln. Wird das gut erklärt – und halten sich die YouTuber Deiner Erfahrung nach daran?
Es ist wirklich nicht leicht, aber der Leitfaden erklärt es sehr gut und anschaulich. Die bekannten YouTuber halten sich mittlerweile in der Regel daran und weisen darauf hin, wenn es sich um Produkt-Platzierungen handelt – oft sogar sehr ausdrücklich, das erlaubt ihnen dann, unfassbar überschwänglich zu loben.

Doch diese YouTuber produzieren meist mit großen Profi-Netzwerken wie Media-Kraft, die auf so etwas achten. Andere machen das nicht – und weisen auch allzu häufig nicht auf die Herkunft der Produkte oder die Motivation hin, etwas zu zeigen. Das sind dann klare Verstöße und die könnten von den Landes-Medien-Anstalten auch geahndet werden.

Hier kann der Leitfaden kostenlos geladen werden

Google Drive für Android: Dokumente einscannen

Google Drive für Android: Dokumente einscannen

Selbst in Zeiten des „papierlosen Büros“ gibt es immer noch jede Menge ausgedruckter Dokumente, die man dann doch digital braucht – und nicht hat. Dann muss ein Scanner her. Mit einem Android-Smartphone geht’s allerdings auch.

Hier wird die Google-Drive-App gestartet. Anschließend die Funktion „Scannen“ aufrufen. Damit kann das Handy oder Tablet als Alternative zum Scanner genutzt werden. Dazu wird das Dokument auf Papier mit der Kamera des Geräts fotografiert.

Anschließend wandelt die Google-Drive-App das digitalisierte Foto automatisch in eine PDF-Datei um und speichert diese in der Ablage der Onlinefestplatte Google Drive. Von dort aus hat man mit jedem Internet-Computer Zugriff auf das digitalisierte Dokument.

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Neues Gesetz für Offenes WLAN

Neues Gesetz für Offenes WLAN

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz verabschiedet, das mehr offene WLANs bringen soll. Das ist auch dringend nötig, denn nur in wenigen Ländern gibt es derart wenige offene WLAN-Hotspots wie bei uns in Deutschland. Nur zwei Hotspots pro 100.000 Einwohner – damit ist Deutschland ein Entwicklungsland. Das neue Gesetz hätte das ändern können – wäre man in Berlin entschlossener.

Die „Reform des Telemediengesetzes“ soll Betreiber von Cafés oder Restaurants motivieren, mehr öffentliche WLANs anzubieten. Sie werden von der so genannten Störerhaftung befreit, müssen also nicht haften, wenn Gäste das offene WLAN missbrauchen. Allerdings hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die Betreiber bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Anbieter müssen ihren WLAN-Anschluss „angemessen“ absichern und sich außerdem von den Nutzern eine Zusicherung abholen, dass sie keine Rechtsverletzung begehen. (Sehr sinnvoll: Wer hakt schon „Ich werde das WLAN für kriminelle Aktivitäten nutzen“ anklicken, wenn er das vorhat?) Wird beides berücksichtigt, ist der WLAN-Betreiber aber immerhin fein raus. Er kann nicht mehr haftbar gemacht werden.

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So weit, so gut. Allerdings bezweifeln Experten, dass es zu einem wirklich spürbaren Effekt kommt. Begründung: Die User müssen jedes Mal und in jedem offenen WLAN-Hotspot erneut die Zustimmung geben, sich artig zu verhalten. Und die Betreiber müssen diese Zustimmung von jedem einzelnen User einholen – und das geht nur, wenn jeder User einen Zugangscode erhalten muss.  Sehr lästig – und im Ausland auch unüblich.

Nach einem Befreiungsschlag klingt das nicht – obwohl es im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist, offene WLANs an öffentlichen Plätzen zu fördern. Wie so häufig in der Politik, ist die gewählte Lösung unentschlossen und zaghaft. Sehr schade.

Verkehrs-Daten für Verbrecher-Jagd nutzen – aber nicht an den Grund-Rechten vorbei!

Verkehrs-Daten für Verbrecher-Jagd nutzen – aber nicht an den Grund-Rechten vorbei!

In der heutigen Informations- und Kommunikationsgesellschaft werden immer mehr Straftaten online begangen. Der Wunsch nach einer effektiven Strafverfolgung ist nachvollziehbar. Allerdings ist das nicht so einfach, denn das Grundgesetz garantiert uns das Fernmeldegeheimnis.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2010 klargestellt, dass dessen Missachtung eine Verletzung der Grundrechte darstellt und somit die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Doch das Gericht hat die Vorratsdatenspeicherung auch „nicht für grundsätzlich unvereinbar“ mit dem Grundgesetz genannt, sofern „hinsichtlich der Datensicherheit ein hoher Standard normenklar und verbindlich vorgegeben wird“.

Daher wird daher nach der Sommerpause im September dem Bundestag ein neuer Gesetzentwurf zur Abstimmung vorgelegt. Kritiker betonen allerdings, dass auch dieser Gesetzesentwurf nicht den rechtlichen Vorgaben der Richter entsprechen wird.

Einer der Ansätze des Regierungsentwurfs, den Vorgaben des BVG gerecht zu werden, ist, den Schutz von Informationssystemen und darin gespeicherten Daten stark zu erhöhen. TK-Anbieter sollen zum Beispiel verpflichtet werden, Datensicherheit gemäß dem Stand der Technik zu gewährleisten.

Server

Stand der Technik

Zur Eingrenzung des „Standes der Technik“ soll die Bundesnetzagentur einen Anforderungskatalog erstellen, der fortlaufend aktuell gehalten wird. Dabei unterstützt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit (BFDI)die Bundesnetzagentur. Der Fokus liegt dabei auf Anforderungen, die den rechtlichen Vorgaben zum Schutz des einzelnen Bürgers entsprechen.

In herkömmlichen Systemen werden heute die Daten verschlüsselt gespeichert. Wenn eine Behörde um Auskunft ersucht, können dann aber einzelne Mitarbeiter des Telekommunikations-Providers (TK-) die Daten entschlüsselt einsehen. Sie müssen diese ja exportieren und an die anfragende Behörde weitergeben. Sie können sie theoretisch jedoch auch illegal verwenden – was oft genug auch vorkommt.

Außerdem sind bei den herkömmlichen Systemen keine technischen Grenzen gesetzt, die die Einhaltung gesetzlicher Regelungen erzwingen. Das bedeutet: Selbst wenn alle technischen Komponenten zur Sicherung der Daten auf den neusten Stand gebracht und vorbeugende organisatorische Maßnahmen getroffen werden, so bleibt als Sicherheitsrisiko in diesen Systemen stets der Faktor „Mensch“. Die Aufrüstung der Systeme und den erhöhten Personalbedarf, den die organisatorischen Maßnahmen, wie zum Beispiel das 4-Augen-Prinzip erfordern, müsste jeder einzelne TK-Provider tragen.

Sealed Freeze

Anders sieht es bei der neuartigen Sealed-Freeze-Technologie aus, die durch rein technische Maßnahmen den Zugriff auf versiegelte Daten reglementiert und damit den Unsicherheitsfaktor Mensch ausschließt. Diese Versiegelungstechnik vermeidet das manuelle Schlüssel-Management im Bereich der Speicherung. Sie schützt damit die für die Auskunft benötigten Schlüssel gegen jeglichen Zugriff des TK-Anbieters.

Einfacher gesagt: Mitarbeiter des Providers können nach verschlüsselter Speicherung der Verkehrsdaten nicht mehr auf diese zugreifen. Einzig staatliche Behörden können die bei einer Erhebung angefragten Daten im Klartext einsehen. Die Einsicht der Behörden wird anhand klarer, im Vorfeld definierter Regelungen (Policies) allerdings nur dann möglich, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

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Wenn beispielsweise eine Auskunft zu einem bestimmten Gespräch in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle verlangt wird, so kann die Anfrage eindeutig eingegrenzt werden: „Fand in diesem Zeitraum in dieser Funkzelle eine Kommunikation mit dieser Telefonnummer statt?“

Diese technischen Regeln bieten deutliche Konkretisierungsmöglichkeiten gegenüber Verfahren, bei denen Menschen Rohdaten durchsuchen müssen. So lässt sich, „Beifang“ von Daten vermeiden, also dass die Daten von Bürger mitgelesen werden können, die sich zum fraglichen Zeitpunkt zufällig auch in dieser Funkzelle aufgehalten haben. Ausschließlich die zur Einsicht berechtigte staatliche Behörde verfügt über Zugangsdaten und einen zweiten Authentifizierungsfaktor. Über eine sichere elektronische Verbindung erfolgt dann die Übertragung der berechtigt angefragten Verkehrsdaten an eben diese Behörde.

Vorteile von Sealed Freeze

Durch ein Sealed-Freeze-Verfahren lassen sich die Daten der Bürger bestmöglich schützen. Die Technologie verhindert den Datenzugriff von Unbefugten und Unbeteiligten. Technische Regeln konkretisieren die Abfragemöglichkeiten. Der TK-Dienstleister wird zudem enorm entlastet. Aufwändige organisatorische Sicherheitsmaßnahmen beim Provider fallen weg.

Sogar eine Auslagerung der Sicherheitstechnik an einen zentralen Dienstleister wäre möglich. Dieser Dienstleister könnte aus einer Hand die Schlüssel der Verkehrsdaten vieler Provider verwalten und würde damit hohe Kosteneinsparungen sowohl für die TK-Provider als auch für die Behörden realisieren, was letztendlich dem Steuerzahler zu Gute kommt.

OCR: Texte online erkennen

OCR: Texte online erkennen

Wer Texte auf einem Foto oder einer Scanvorlage weiterverarbeiten möchte, muss den Text in der Vorlage vorher durch eine OCR-Software erkennen lassen. Das geht auch online – und Software installieren zu müssen.

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URLs in Text-Dateien öffnen

URLs in Text-Dateien öffnen

Textdateien unterstützen im Gegensatz zu HTML-, Word- oder PDF-Dokumenten bekanntlich keinerlei Formatierung – etwa für Fett, Kursiv oder auch für anklickbare Website-Links. Mac-Nutzer haben es trotzdem einfach. Denn hier lassen sich URLs aus Textdateien ohne manuelles Kopieren und Einfügen aufrufen.

Um eine URL in einem Textdokument direkt im Browser zu laden und die zugehörige Webseite anzuzeigen, wird die entsprechende Textdatei zunächst per Doppelklick geöffnet. Wir gehen in diesem Tipp davon aus, dass die Datei daraufhin mit dem Standard-Editor „TextEdit“ angezeigt wird.

Jetzt klickt man direkt mit der rechten Maustaste irgendwo in eine Internetadresse, die in der Textdatei steht. Sie wird daraufhin komplett markiert, und das Kontextmenü erscheint. Nun genügt ein Klick auf „URL öffnen“, und die entsprechende Webseite wird im Standardbrowser des Systems geladen. Normalerweise ist das Safari.

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