Neue EU-Richtlinie: MWSt-Änderungen ab 2015

Neue EU-Richtlinie: MWSt-Änderungen ab 2015

Händler, die digitale Dienstleistungen anbieten, stehen vor einer wichtigen Mehrwertsteuer-Änderung. Ab 1. Januar 2015 muss diese anders berechnet werden – abhängig davon, in welchem Land sich der Kunde befindet.

Die EU-weite Neu-Regelung der Mehrwertsteuer-Erfassung betrifft alle Händler, die über das Internet Dienstleistungen verkaufen – das sind zum Beispiel Webhosting, Kauf-Programme zum Herunterladen oder digitale Ratgeber. Für sie gilt: Der Prozentsatz der Mehrwertsteuer, die dem Kunden berechnet wird, richtet sich danach, in welchem EU-Land er lebt.

Das ist auch der Grund, weshalb Skype den deutschen Nutzern keine luxemburgische Steuer mehr berechnet, sondern deutsche. Bisher konnte ein Unternehmen seine Steuern senken, indem es sich in einem EU-Land ansiedelte, in dem die Mehrwertsteuer besonders niedrig war.

Mehr Infos und einen Leitfaden zu allen Mehrwertsteuer-Änderungen sind auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar.

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Taxi-Dienst Uber darf in Deutschland nicht mehr aktiv sein

Taxi-Dienst Uber darf in Deutschland nicht mehr aktiv sein

Wer ein Taxi braucht, braucht nur zum Smartphone zu greifen und die Uber-App zu starten. Jetzt darf der Taxi-Konkurrent Uber seine Dienste in ganz Deutschland nicht mehr anbieten.

Das Landgericht Frankfurt hat dazu eine einstweilige Verfügung gegen den umstrittenen Dienstleister erlassen, die für Deutschland gilt. Denn Uber, so das Gericht, hat keine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Hält sich Uber nicht an die Verfügung, droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.

Das Kern-Problem: Da die Fahrer von Uber Privatleute sind und oft nicht über die nötigen Versicherungen und Berechtigungen verfügen, werden die örtlichen Taxi-Zentralen umgangen. Das, so das Landgericht Frankfurt, sei unlauterer Wettbewerb. Uber hat derweil angekündigt, dass alle angebotenen App-Dienstleistungen weiterhin verfügbar bleiben.

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