Taxi-Dienst Uber darf in Deutschland nicht mehr aktiv sein

von | 02.09.2014 | Tipps

Wer ein Taxi braucht, braucht nur zum Smartphone zu greifen und die Uber-App zu starten. Jetzt darf der Taxi-Konkurrent Uber seine Dienste in ganz Deutschland nicht mehr anbieten.

Das Landgericht Frankfurt hat dazu eine einstweilige Verfügung gegen den umstrittenen Dienstleister erlassen, die für Deutschland gilt. Denn Uber, so das Gericht, hat keine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Hält sich Uber nicht an die Verfügung, droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.

Das Kern-Problem: Da die Fahrer von Uber Privatleute sind und oft nicht über die nötigen Versicherungen und Berechtigungen verfügen, werden die örtlichen Taxi-Zentralen umgangen. Das, so das Landgericht Frankfurt, sei unlauterer Wettbewerb. Uber hat derweil angekündigt, dass alle angebotenen App-Dienstleistungen weiterhin verfügbar bleiben.

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