GRATIS-Tool: EANs und andere Barcodes per Webcam einscannen

GRATIS-Tool: EANs und andere Barcodes per Webcam einscannen

Wer ein Kassenprogramm auf dem PC hat, zum Beispiel im Einzelhandel, hat es leichter, wenn die Artikelnummer-Strichcodes einfacher eingegeben werden können. Das gilt auch für Onlinehändler, die oft viele Artikelnummern erfassen müssen. Mit einem Gratis-Tool klappt das viel flotter.

Das Tool heißt bcWebCam und ist unter www.bcwebcam.de kostenlos herunterzuladen. Nach der Installation starten Sie bcWebCam und Ihre Webcam, setzen den Textcursor dann im gewünschten Programm in das Textfeld, in das der Barcode-Wert eingetippt werden soll, und halten das Produkt mit dem Barcode dann vor die Webcam.

Nach einem charakteristischen Piepton wie in der Supermarkt-Kasse wird die EAN oder der sonstige Strichcode-Wert sofort in das markierte Textfeld eingefügt. Gerade bei vielen Artikeln liegen die Vorteile auf der Hand:

  • Schnellere Erfassungs-Geschwindigkeit, und
  • fehlerfreie Übertragung (Tippfehler werden ausgeschlossen).

bcwebcam

Wie zuverlässig sind Online-Bewertungen?

Wie zuverlässig sind Online-Bewertungen?

Im Internet lässt sich heutzutage fast alles bewerten. Vor dem Kauf eines Fernsehers oder PCs sind solche Bewertungen oft hilfreich. Aber: Wie weit dürfen Sie der Meinung anderer Leute vertrauen?

Welche Erfahrungen andere Nutzer eines Produkts damit gemacht haben, kann Ihnen bei Ihrer Kauf-Entscheidung weiterhelfen. Das gilt aber nur so lange, wie diese Bewertungen auch tatsächlich echt sind.

Viele Bewertungen, egal ob für Produkte, Hotels oder Reisen, sind nämlich einfach gefälscht. Die Anbieter wissen auch, dass Bewertungen sich stark auf das Kaufverhalten potenzieller Kunden auswirken. Entsprechend gut wollen sie da stehen – und engagieren nicht selten Strohmänner, die wohlklingende Werbetexte verfassen, um sie dann als Bewertung zu veröffentlichen.

Solche geschönten Pseudo-Bewertungen helfen dann nicht mehr viel weiter. Stutzig werden sollten Sie auf alle Fälle, wenn

  • Der gesamte Text nur positiv formuliert ist,
  • Namen von Hotels oder Produkten in exakter Schreibweise immer wieder im Text verstreut erscheinen (suchmaschinen-optimiert…),
  • Mehrere Bewertungen ein identisches Grundschema erkennen lassen.

Wer die Augen auch beim Lesen von Bewertungen aufhält, lässt sich weniger leicht von Marketing-Betrügern beeinflussen.

online-bewertungen

Artikel-Beschreibung einer eBay-Auktion aufwerten

Artikel-Beschreibung einer eBay-Auktion aufwerten

Je detaillierter und ansprechender der Text in einer eBay-Auktion ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch Bieter und Käufer finden. Wer sich ein bisschen mit HTML auskennt, hat noch größere Kontrolle über das Aussehen der Artikel-Beschreibung.

Um das HTML für eine Artikel-Beschreibung zu bearbeiten, gehen Sie in eBay wie folgt vor:

  1. Laden Sie die Webseite www.ebay.de, und klicken Sie oben auf „Einloggen“, falls nötig.
  2. Als Nächstes folgt oben ein Klick auf „Verkaufen“.
  3. Erstellen Sie dann eine neue Auktion.
  4. Beim Feld „Details“, in das Ihre Beschreibung kommt, klicken Sie jetzt auf „Zum HTML-Editor wechseln“.
  5. Das Textfeld ist jetzt zur Annahme von HTML-Quelltext bereit.
  6. Zum Schluss schalten Sie wieder zurück zum Standard-Editor.

Extra-Tipps:

  • Sie wollen vor dem Absenden der Auktion sehen, wie die Artikel-Beschreibung aussehen wird? Ein Klick auf „Vorschau“ genügt dazu.
  • Der HTML-Code Ihrer Artikel-Beschreibung sollte nur sichtbare Tags enthalten, keine normalerweise üblichen Rahmen-Tags wie <html>, <head> oder <body>.

ebay-auktion-beschreibung-html

Einigung im EU-Wettbewerbs-Streit mit Google: Fragen und Antworten

Einigung im EU-Wettbewerbs-Streit mit Google: Fragen und Antworten

Google hat in Deutschland, aber auch im restlichen Europa einen Marktanteil von rund 90 Prozent. Die allermeisten Suchanfragen gehen über Google. Niemand zwingt uns dazu, aber so ist es. Dadurch hat Google eine marktbeherrschende Stellung. Und einige Mittbewerber sagen: Google nutzt das aus. Deshalb hat die EU-Kommission ein Wettbewerbsverfahren gegen Google eingeleitet. Schon vor über drei Jahren. Jetzt ist eine Einigung in Sicht.

  • Was genau wird Google vorgeworfen, wieso wurde ein Verfahren eröffnet?

Einige Wettbewerber, darunter Microsoft, aber auch einige Travel-Portale wie Expedia haben sich bei der EU-Kommission beschwert, dass ihre Angebote in den Suchergebnissen von Google gar nicht oder nicht angemessen auftauchen. Sie vermuten eine bewusste Benachteiligung durch Ausnutzen der marktbeherrschenden Stellung. Sie haben sich beschwert – und die EU-Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren eröffnet. Dabei werden die Vorgänge genau untersucht. Google muss auch Einblicke in die heiligen Suchalgorithmen gewähren, also erklären, wie Suchergebnisse zustande kommen. Sollte ein Wettbewerbsverstoß vorliegen, könnten Bußgelder von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, im Fall von Google bis zu fünf Milliarden Dollar.

  • Wie genau sieht das denn aus, wann und wie könnte Google denn seine marktbeherrschende Stellung für sich ausnutzen?

Konkretes Beispiel: Ich suche nach einem Flug, einem Hotel. Das ist eine sehr häufige und auch sehr wichtige Situation, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich am Ende einen Flug oder ein Hotel buche – da wird Geld verdient. Wenn Google nun eigene Angebote in den Vordergrund stellt und bekannte Reiseportale unangemessen benachteiligt oder sogar ignoriert, wäre das natürlich ein Problem. Die Portale würden weniger Traffic abbekommen, weniger Kunden würden vorbeischauen. Um solche Situationen geht es vor allem: Werden alle Mitbewerber von Google angemessen bei den Suchergebnissen berücksichtigt oder nicht. Zum Zeitpunkt der Beschwerde war es wohl eher nicht so.

  • Welche Zugeständnisse macht Google denn?

Google hat zugesagt, bei Suchen nach Hotels, Restaurants, Flügen oder anderen Produkten drei wichtige Wettbewerber stärker berücksichtigt würden. Deren Angebote sollen auf jeden Fall in den Suchergebnissen auftauchen und auch gut erkennbar präsentiert werden, das Ganze für diese Anbieter gebührenfrei. Wichtig ist zum Beispiel auch, dass nicht Google-eigene Produkte oder Anzeigen mit Fotos erscheinen, die Angebote der Wettbewerber aber ohne Fotos. Das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Die Wettbewerbshüter zeigen sich zufrieden mit dem jüngsten Kompromissvorschlag des US-Konzerns.

 

 

  • Und wie geht’s jetzt weiter?

Die Kommission muss sich beraten, man spricht auch noch mal mit den Beschwerdeführern. Es sieht aber ganz nach einer Einigung aus.

  • Was bedeutet das denn für die Zukunft?

Wenn der Fall abgeschlossen wird, muss Google keine Strafe zahlen und kann erst mal weiter in Europa seine Dienste anbieten. Ich sehe aber die Gefahr, dass sich ein solcher Fall wiederholt. Denn der Markt ändert sich und er ändert sich schnell. Schon bald könnten andere Anbieter heranwachsen und auf die Idee kommen, von Google benachteiligt zu werden. Es ist immer schwierig zu beurteilen, wie eine gerechte Platzierung in Suchergebnissen aussieht. Aber da die Beschwerdeführer erfolgreich waren, auch wenn es über drei Jahre gedauert hat, könnte bedeuten, dass sich andere auch Chancen ausrechnen. Für Google wäre das dann zwar erst mal ein Sieg, weil sie kein Bußgeld zahlen müssen und weitermachen können – aber die Situation ist nicht wirklich klar geregelt.

ok_google