Recht

BGH bestätigt Urteil zu Abo-Fallen

Versteckte Abzocke im Internet ist eindeutig rechtswidrig, das bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH urteilt eindeutig: Demnach sind versteckte Kostenfallen im Internet eindeutig Betrug. Damit bestätigte der Strafsenat des BGH ein Urteil des Landgerichts Frankfurt aus dem Juni 2012. Im August 2012 wurden die Spielregeln für gebührenpflichtige Onlinedienste EU-weit verschärft, besonders für Abodienste. Die

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Streit um Internet-Sende-Rechte von Bundes-Liga-Spielen: Fragen und Antworten

Senderechte für Fußball sind heiß begehrt – und teuer. Entsprechend groß ist der Streit, wenn man sich gegenseitig ins Gehege kommt. So auch diese Woche: Springer Verlag und der TV-Sender Sky haben sich über die Frage in die Haare gekriegt, wer, wann, wie viel Bundesliga im Internet und in Apps auf Smartphone und Tablet zeigen darf.

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Re:publica: Mit Marken gegen Meinung

Das Internet ist ein wunderbarer Ort, um sich zu informieren. Welche Erfahrungen haben andere mit einem Produkt oder einer Dienstleistung gemacht? So etwas erfährt man in Blogs und Verbraucherportalen. Logisch, dass nicht alle Kunden zufrieden sind, manche stänkern ganz schön, machen ihrem Ärger öffentlich Luft. Dagegen gehen immer öfter die Rechtsabteilungen der großen Konzerne vor.

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