Eltern haften nur bedingt für die Online-Aktivitäten ihrer Kinder
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eltern haften nur sehr bedingt dafür, was ihre Kinder im Internet machen. Im vorliegenden Fall hat der Nachwuchs eine Tauschbörse genutzt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eltern haften nur sehr bedingt dafür, was ihre Kinder im Internet machen. Im vorliegenden Fall hat der Nachwuchs eine Tauschbörse genutzt.
Wie schnell ist der Nachwuchs aus der neuen Hose, dem niedlichen Pulli oder dem süßen Karnevalskostüm herausgewachsen? Junge Eltern wissen: rasant. Immer wieder muss neue Kleidung her, während die alte noch den Platz im Schrank belegt. Die Lösung für dieses Dilemma bietet das Tauschportal Tauschteddy. Die Betreiber wollen Familien beim Tausch von gebrauchter, aber noch brauchbarer Kinderkleidung helfen.