Eltern haften nicht grundsätzlich für File-Sharing der Kinder

Es kommt immer wieder vor: Wer Kinder im Haus hat, kann schwer kontrollieren, was die im Internet treiben. Wenn der Nachwuchs Filesharing-Dienste nutzt, um Musik oder Filme zu laden oder zu verteilen, droht eine kostenpflichtige Abmahnung durch Anwälte, teilweise auch erhebliche Schadenersatzforderungen.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt: Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder eine Tauschbörse nutzen, selbst wenn diese bereits volljährig sind. Sie müssen ihre Kinder nicht generell darüber aufklären, dass solche Tauschbörsen illegal sind. Erst wenn Eltern Hinweise erkennen, dass ihre Kinder solche Dienste in Anspruch nehmen wollen oder könnten, ist eine solche Aufklärung erforderlich.

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