Websuche in Windows 10 ganz abschalten

Websuche in Windows 10 ganz abschalten

Seit Windows 8.1 sucht das Betriebssystem nicht nur lokal, sondern auch automatisch im Internet. Diese Web-Resultate werden gleichzeitig mit den Ergebnissen von der eigenen Festplatte angezeigt. So ist das auch in Windows 10 mit Cortana. Wie lässt sich die Web-Suche hier deaktivieren?

In Zeiten von Vorratsdatenspeicherung und Co. muss nicht jede Suchanfrage, die man eintippt, direkt im Internet Spuren hinterlassen. Privates muss daher geschützt werden.

Um die Websuche in Windows 8.1 und 10 ganz abzuschalten, drückt man als Erstes [Windows] + [R], gibt dann gpedit.msc ein und klickt auf „OK“. Jetzt auf der linken Seite zum Bereich „Computerkonfiguration, Administrative Vorlagen, Windows-Komponenten, Suche“ navigieren.

Auf der rechten Seite jetzt Ausschau halten nach der Option „Websuche nicht zulassen“ und doppelklickt auf sie. Jetzt „Aktiviert“ markieren und bestätigen. Auf die gleiche Weise wird auch die Einstellung „Nicht im Web suchen und keine Webergebnisse in der Suche anzeigen“ auf „Aktiviert“ gestellt.

Nach einem Neustart werden Ergebnisse aus dem Internet nicht mehr zusammen mit lokalen Suchresultaten dargestellt. Wer es sich später doch anders überlegt, der setzt obige Einstellungen einfach wieder auf „Nicht konfiguriert“.

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Aufklärungs-Quote explodiert dank #VDS

Aufklärungs-Quote explodiert dank #VDS

Heiko Maass hat die Vorratadatenspeicherung (VDS) auf den Weg gebracht – obwohl er selbst gegen die erste Generation der Massenüberwachung starke Bedenken hatte. Wenn die VDS kommt, müsste die Aufklärungsquote explodieren. Wir dürfen uns also auf dramatisch weniger Kriminalität freuen, und die Gefängnisse brauchen einen Anbau. Wann dürfen wir mit Ergebnissen rechnen, Herr Maass?

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EuGH lehnt Vorrats-Daten-Speicherung ab

EuGH lehnt Vorrats-Daten-Speicherung ab

Nun hat auch der europäische Gerichtshof EuGH der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt. Diese Woche urteilten die Richter: Die in der EU bereits praktizierte Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit den Grundrechten vereinbar. Der EuGH hält die EU-Richtlinie 2006/24/EG für unzulässig.

Das Gericht hat das Instrument komplett einkassiert. In vielen europäischen Ländern werden die Kommunikationsdaten der Bürger anlasslos gespeichert, sechs bis 24 Monate lang. Wer hat wann mit wem telefoniert – und wo. Wer hat welche IP-Adresse genutzt und was damit gemacht? Auch Metadaten von Mails werden erfasst und gespeichert. Alles mit dem Argument, im Fall der Fälle Ermittlungsbehörden nützliche Daten an die Hand geben zu können.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung bereits 2010 gekippt – mit ähnlicher Argumentation. Das Speichern aller Daten von allen Bürgern sei unverhältnismäßig, es entstehe zwangweise ein Gefühl von Komplettüberwachung. Außerdem seien die Regeln zu lasch definiert, unter welchen Umständen auf die Daten zugegriffen werden darf – und von wem.

Darüber hinaus würden selbst Personen überwacht, die besondere Schutzrechte haben wie Ärzte, Juristen oder Journalisten. Der Rahmen für die Vorratsdatenspeicherung muss ganz neu definiert werden, sollte ein erneuter Versuch unternommen werden, die Vorratsdatenspeicherung doch zu erhalten. QuickFreeze wäre eine Möglichkeit.

eugh