NES-Klassiker im Browser zocken
Spieleklassiker wie SuperMario, Legend of Zelda oder Contra lassen sich auch im Browser daddeln: Auf einer Webseite mit Retro-Games stehen Dutzende Spiele zur Auswahl.
Spieleklassiker wie SuperMario, Legend of Zelda oder Contra lassen sich auch im Browser daddeln: Auf einer Webseite mit Retro-Games stehen Dutzende Spiele zur Auswahl.
Sicher kennen Sie noch aus früheren Zeiten die Videospiel-Konsolen, die man am Fernseher angeschlossen hat und dann einfache Spiele zocken konnte. Wer heutzutage ein kleines Pausen-Game spielen will, kann dafür direkt den Browser nutzen.
Microsoft hat zum Beispiel ein Breakout-Spiel in Kooperation mit Arcade programmiert – als Demo für die Fähigkeiten des hauseigenen IE-Browsers. Starten Sie also Internet Explorer, zum Beispiel per Klick auf die Kachel auf der Windows-8.1-Startseite.
Nun laden Sie die Webseite https://atari.com/arcade#!/arcade/superbreakout/play – und los geht’s! Per Mausbewegung nach links oder rechts verschieben Sie den Schläger, an dem der Ball abprallt. Viel Spaß beim Spielen!
Nächste Woche startet in Köln die Gamescom, eine der wichtigsten Messen für Computer- und Videospiele weltweit. Dort wird auch die Xbox One zu sehen sein, Microsofts neue Spielekonsole, die eigentlich für Herbst angekündigt war. Doch jetzt hat Microsoft bekanntgegeben: Nicht überall wird die ersehnte Xbox One noch in diesem Jahr zu haben sein. In acht europäischen Ländern schafft es Microsoft erst 2014, die Konsole auf den Markt zu bringen, darunter in Belgien, Dänemark, Finnland, Norwegen, Russland, den Niederlanden und der Schweiz.
In Deutschland bleibt alles wie geplant: Hier soll die Xbox One noch vor Weihnachten zu haben sein. Offensichtlich schafft es Microsoft nicht, rechtzeitig genügend Geräte herzustellen und vor allem auch die landestypischen Besonderheiten aller Länder zu berücksichtigen.
Dass in den USA viele Computer- und VIdeospiele deutlicher brutaler sind als hierzulande, weil die Spiele oft für den deutschen Markt adaptiert werden müssen, um überhaupt angeboten werden zu dürfen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Jede Brustwarze im Fernsehen sorgt für Aufregung – in Sachen Brutalität gibt es kaum Hemmungen, das gilt vor allem für viele Computerspiele.
Der US-Staat Kalifornien wollte den Jugendschutz verbessern und den Verkauf von besonders brutalen Spielen an Kinder und Jugendliche unter Strafe stellen. Dagegen wurde geklagt, und das höchste US-Gericht, der Supreme Court, hat nun entschieden: Ein solches Gesetz ist verfassungswidrig. Die Richter haben ihre Entscheidung ausführlich begründet.
Die Argumentation: Auch Videospiele enthielten eine Botschaft, sie gemießen deshalb das Grundrecht auf Redefreiheit. Ein Beschneiden dieses Grundrechts ist nur in extremen Ausnahmen möglich. Bei Computer- und Videospielen sehen das die Richter nicht – sie haben sich mit sieben zu zwei Stimmen gegen ein Verbot ausgesprochen. Faktisch ist es jetzt also erlaubt (oder zumindest nicht strafbar), auch besonders brutale Computerspiele an Jugendliche zu verkaufen.
Für hiesige Jugendschützer ein Albtraum, eine solche Vorstellung – und das völlig zu Recht. Man kann über das Urteil nur staunen, denn die Interessen des Jugendschutzes werden völlig untergeordnet. Die Richter argumentieren, dass auch Märchen äußerst brutal sind – was zweifellos stimmt, viele Kinder haben durchaus Angst und lassen sich Märchen nicht gerne vorlesen (oder gar nicht).
Ich finde zwar, das lässt sich mit Brutalität in Computerspielen nicht wirklich vergleichen, allerdings: Wenn man das Recht auf Redefreiheit wirklich ohne Wenn und Aber versteht, dann muss man das wohl tatsächlich so sehen und entscheiden. Dann ist das Urteil konsequent.
Es wird viel geredet über Computer- und Videospiele, vor allem über die Folgen so genannter Baller- und Killerspiele – was immer das sein mag, denn ein offizielles Spielegenre verbirgt sich nicht dahinter.
Die meisten Politiker haben keine Ahnung, wie gängige Computerspiele eigentlich ganz konkret aussehen, womit Jugendliche, aber übrigens durchaus auch viele Erwachsene ihre Zeit verbringen.
Deshalb gab es diese Woche eine Infoveranstaltung im Bundestag: Das Ziel: Die Realität ins hohe Haus zu holen. Oder besser: Die Realität der Be-geisterung für die virtuellen Realität. Politiker konnten hier mal nach Her-zenslust Counter Strike spielen oder Abenteuer mit Red Dead Redemption erleben. Alles andere als zimperliche Spiele – aber wer entscheiden will, was erlaubt ist und was nicht, sollte wenigstens wissen, worüber er entscheidet.
Die Wahrheit aber ist: Kaum jemand aus der politischen Kaste hat einen Bezug zu solchen Spielen, geschweige sie jemals gespielt. Deshalb ist eine solche Infoveranstaltung mehr als sinnvoll – und längst überfällig. Es müs-sen noch eine Menge Vorurteile abgebaut werden, was Computer- und Videospiele betrifft. Nicht nur in der Legislativen, sondern generell. Da können solche Infoveranstaltungen nur helfen.
Es wird viel geredet über Videospiele und Videospieler – vor allem von Leuten, die noch nie ein Videospiel gespielt haben und deswegen Videospieler wie Aliens betrachten. Auf dieser Webseite gibt es eine interessante Zusammenfassung verschiedener aktueller Statistiken über Videospiele, Spielekonsolen und Videospieler. Schön ist die Unterteilung nach Xbox, Wii und Playstation. Demnach sind 80% der Wii-Fans weiblich, während nur 41% der männlichen Spielefans zur Wii greifen, bei denen ist die Xbox populärer (kein Wunder, bei dem Spieleangebot).
Aber auch andere Eckdaten sind interessant, etwa, dass der durchschnittliche Videogamer 18 Stunden pro Woche mit seinem Hobby verbringt – und 32 Jahre alt ist.
Source: Online Education