Einigung im EU-Wettbewerbs-Streit mit Google: Fragen und Antworten

Einigung im EU-Wettbewerbs-Streit mit Google: Fragen und Antworten

Google hat in Deutschland, aber auch im restlichen Europa einen Marktanteil von rund 90 Prozent. Die allermeisten Suchanfragen gehen über Google. Niemand zwingt uns dazu, aber so ist es. Dadurch hat Google eine marktbeherrschende Stellung. Und einige Mittbewerber sagen: Google nutzt das aus. Deshalb hat die EU-Kommission ein Wettbewerbsverfahren gegen Google eingeleitet. Schon vor über drei Jahren. Jetzt ist eine Einigung in Sicht.

  • Was genau wird Google vorgeworfen, wieso wurde ein Verfahren eröffnet?

Einige Wettbewerber, darunter Microsoft, aber auch einige Travel-Portale wie Expedia haben sich bei der EU-Kommission beschwert, dass ihre Angebote in den Suchergebnissen von Google gar nicht oder nicht angemessen auftauchen. Sie vermuten eine bewusste Benachteiligung durch Ausnutzen der marktbeherrschenden Stellung. Sie haben sich beschwert – und die EU-Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren eröffnet. Dabei werden die Vorgänge genau untersucht. Google muss auch Einblicke in die heiligen Suchalgorithmen gewähren, also erklären, wie Suchergebnisse zustande kommen. Sollte ein Wettbewerbsverstoß vorliegen, könnten Bußgelder von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, im Fall von Google bis zu fünf Milliarden Dollar.

  • Wie genau sieht das denn aus, wann und wie könnte Google denn seine marktbeherrschende Stellung für sich ausnutzen?

Konkretes Beispiel: Ich suche nach einem Flug, einem Hotel. Das ist eine sehr häufige und auch sehr wichtige Situation, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich am Ende einen Flug oder ein Hotel buche – da wird Geld verdient. Wenn Google nun eigene Angebote in den Vordergrund stellt und bekannte Reiseportale unangemessen benachteiligt oder sogar ignoriert, wäre das natürlich ein Problem. Die Portale würden weniger Traffic abbekommen, weniger Kunden würden vorbeischauen. Um solche Situationen geht es vor allem: Werden alle Mitbewerber von Google angemessen bei den Suchergebnissen berücksichtigt oder nicht. Zum Zeitpunkt der Beschwerde war es wohl eher nicht so.

  • Welche Zugeständnisse macht Google denn?

Google hat zugesagt, bei Suchen nach Hotels, Restaurants, Flügen oder anderen Produkten drei wichtige Wettbewerber stärker berücksichtigt würden. Deren Angebote sollen auf jeden Fall in den Suchergebnissen auftauchen und auch gut erkennbar präsentiert werden, das Ganze für diese Anbieter gebührenfrei. Wichtig ist zum Beispiel auch, dass nicht Google-eigene Produkte oder Anzeigen mit Fotos erscheinen, die Angebote der Wettbewerber aber ohne Fotos. Das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Die Wettbewerbshüter zeigen sich zufrieden mit dem jüngsten Kompromissvorschlag des US-Konzerns.

 

 

  • Und wie geht’s jetzt weiter?

Die Kommission muss sich beraten, man spricht auch noch mal mit den Beschwerdeführern. Es sieht aber ganz nach einer Einigung aus.

  • Was bedeutet das denn für die Zukunft?

Wenn der Fall abgeschlossen wird, muss Google keine Strafe zahlen und kann erst mal weiter in Europa seine Dienste anbieten. Ich sehe aber die Gefahr, dass sich ein solcher Fall wiederholt. Denn der Markt ändert sich und er ändert sich schnell. Schon bald könnten andere Anbieter heranwachsen und auf die Idee kommen, von Google benachteiligt zu werden. Es ist immer schwierig zu beurteilen, wie eine gerechte Platzierung in Suchergebnissen aussieht. Aber da die Beschwerdeführer erfolgreich waren, auch wenn es über drei Jahre gedauert hat, könnte bedeuten, dass sich andere auch Chancen ausrechnen. Für Google wäre das dann zwar erst mal ein Sieg, weil sie kein Bußgeld zahlen müssen und weitermachen können – aber die Situation ist nicht wirklich klar geregelt.

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Einigung im EU-Wettbewerbs-Streit mit Google: Fragen und Antworten

EU-Wettbewerbs-Streit mit Google könnte beigelegt werden

Seit nunmehr drei Jahren liegen Google und die EU im Streit. Die EU-Kommission wirft dem Onlinekonzern vor, seine Vormachtstellung im Bereich der Suchmaschinen auszunutzen, um andere eigene Produkte zu bevorzugen. Microsoft, Yahoo und einige andere Onlinedienste hatten sich bei der EU-Kommission beschwert, weil beispielsweise ihre Dienste und Angebote bei Suchanfragen zu Hotels, Flügen oder Reisen benachteiligt werden. Seit Jahren wird darum gerungen, welche Zugeständnisse Google machen soll. Es droht ein Strafgeld in Höhe von bis zu fünf Milliarden Euro.

Jetzt steht ein Lösungsvorschlag von Google im Raum, der den Vorfall beenden könnte. Google will zukünftig garantieren, dass Angebote von mindestens drei Wettbewerbern in den Suchergebnissen auftauchen und deutlich sichtbarer machen. Damit könnte die Kommission zufrieden sein. Gerade wird geprüft, ob auch die Beschwerdeführer damit einverstanden sind. Google hat in einigen EU-Ländern einen Marktanteil von über 90 Prozent. Nahezu alle Suchanfragen laufen über Google, was die Verantwortung, aber auch die Macht des Suchkonzerns erklärt.

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Hoch-Geschwindigkeits-SEO Wettbewerb der Telekom

Es gibt es immer wieder: Um zu zeigen, dass man sich in Suchmaschinenoptimierung (SEO) auskennt, werden künstliche Begriffe geprägt, die im Alltag nicht oder kaum vorkommen – und man muss versuchen, mit den eigenen Webangeboten in den Suchmaschinen gut/optimal auffindbar zu sein.

Eine große Herausforderung, der viele aus professionellen Gründen nachgehen – andere aus sportlichem Ehrgeiz. Es gibt immer wieder Wettbewerbe (Contests). Auch jetzt wieder: Diesmal geht es um den Begriff hochgeschwindigkeitsseo.

Die Aufgabenstellung ist denkbar einfach, die Herausforderung allerdings enorm: Wer bei der SEO-Contest bis zum 12. September 2012 den Sprung auf Platz 1 schafft, ist der Gewinner eines Apple iPhone 5. Der SEO Wettbewerb der Telekom erfreut sich unter Experten großer Aufmerksamkeit.

Beim Contest-Monitoring von Sistrix kann man nachschauen, wie es um den Suchbegriff steht und welche Webseiten den Begriff bereits verwenden. Auch der Verlauf ist erkennbar: Wie oft wurde der Begriff in der Vergangenheit verwendet (und wo).

EU akzeptiert freie Browserwahl in Windows 7

EU akzeptiert freie Browserwahl in Windows 7

Am 22. Oktober ist es soweit: das neue Windows 7 steht in den Startlöchern – und mit ihm gleich mehrere Browser. Denn die Europäische Union hat grünes Licht gegeben für ein Fenster, mit dem jeder Nutzer seinen Lieblingsbrowser wählen soll. Windows 7 zeigt dieses Auswahlfenster beim Einrichten von Windows 7. Nötig geworden war es, weil die Europäische Union Bedenken hatte, dass Microsoft sich Marktanteile erobert, indem der Internet Explorer schon vorinstalliert ist. Nun kann jeder selbst wählen.

Und die Auswahl ist groß: Neben Internet Explorer kämpfen auch Mozilla Firefox, Google Chrome, Apple Safari und Opera um die Gunst der Anwender. Da die Liste der Browser nach Marktanteilen sortiert ist, gibt es keinerlei Bevorzugung oder Benachteiligung.

Komisch nur – bei Apples Mac OS beschwert sich keiner, dass Safari frei Haus kommt…

 

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