Neues Widerrufsrecht: Was hat sich geändert?

Neues Widerrufsrecht: Was hat sich geändert?

Ab Freitag, 13. Juni 2014, gilt ein neues Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge, also beispielsweise beim Online-Shopping. Die Gesetzesnovelle soll Ihre Rechte europaweit vereinheitlichen und stärken. Was ändert sich alles? Hier eine Übersicht.

  • Europaweit gilt eine Frist von 14 Tagen für den Widerruf.
  • Falls Sie falsch oder gar nicht über Ihre Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurden, können Sie den Widerruf bis zu 1 Jahr danach geltend machen, nicht mehr unbegrenzt lange.
  • Um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie dies ausdrücklich angeben. Das bloße Zurücksenden der Ware reicht nicht mehr aus.
  • Senden Sie die Ware unfrei zurück, müssen Sie einen etwaigen Nachnahmezuschlag selbst bezahlen.
  • Die 40-Euro-Regel entfällt. Hat der Händler Sie darüber informiert, müssen Sie die Rücksendung komplett selbst bezahlen, nicht nur bis zum Warenwert von 40 Euro.
  • Der Händler muss Ihnen das Geld erst erstatten, nachdem er die Ware erhalten hat, oder Sie ihm die Einlieferung der Rücksendung nachweisen können.
  • Hygieneartikel und sonstige versiegelte Waren sind vom Widerruf ausgeschlossen.
  • Händler können digitale Inhalte, die zum Download bereitgestellt werden, vom Widerruf ausschließen, nachdem Sie bei der Bestellung dieser Regelung zugestimmt haben.

Unter www.widerrufsbelehrung-2014.de finden Sie alle Neuerungen genau erklärt. Außerdem erhalten Sie dort auch Musterbelehrungen, die Sie in Ihrem Online-Shop verwenden können.

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Widerrufs-Recht beim Online-Shopping ab 2014

Bislang kann jeder, der online eine Warte bestellt, diese innerhalb von 14 Tagen ohne irgendeine Begründung an den Verkäufer zurückschicken. Ab einem Warenwert von 40 Euro muss der Verkäufer sogar die Kosten dafür übernehmen. Ausgenommen sind lediglich Lebensmittel, individuell hergestellte Güter, Zeitungen und Zeitschriften sowie Filme und Musik. Hier ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Um das Widerrufsrechts europaweit zu harmonisieren, müssen Onlinekunden ab Juni 2014 mit Änderungen rechnen.

Ab dann müssen auch deutsche Onlinekunden den Wiederruf innerhalb von 14 Tagen zumindest begründen. Außerdem müssen sie grundsätzlich die Kosten für den Versand bezahlen. Experten rechnen damit, dass die ungewöhnlich hohe Retour-Quote in Deutschland dann spürbar abnimmt. Allerdings werden wohl viele, vor allem große Händler auch weiterhin die Kosten für den Rückversand übernehmen – als vertrauensbildende Maßnahme. Ab Juni 2014 müssen sie aber nicht, sie können.