Datenschutz und rechtliche Fragen in Sachen Google Streetview

von | 16.03.2010 | Tipps

Überall auf der Welt schickt Google Autos durch die Straßen, um Aufnahmen von den Straßen, Häusern und Plätzen zu machen und die Aufnahmen dann als Google Streetview kostenlos im Netz anzubieten. Nirgendwo regt sich dagegen mehr Widerstand als hierzulande: Hausbesitzer und Wohnungsmieter befürchten den Untergang des Abendlandes, wenn ihre Behausungen im Web zu sehen sind – selbst wenn diese Häuser jeder sehen kann, der durch die Straßen flaniert.

Ohne wiede Widerstände wäre sicher auch Deutschland längst als Google Streetview im Netz – so müssen Streetview-Fans noch warten.

Sehenswert ist das Video, das Google in dieser Sache hergestellt hat – und das Funktionsprinzip von Google Streetview sehr charmant und sympathisch erklärt. Das ist dann auch zu sehen, dass Gesichter wie Autokennzeichen automatisch gepixel und damit unkenntlich gemacht werden. Dasselbe gilt für Häuser, sofern die Besitzer/Eigentümer Widerspruch gegen die Aufnahmen einlegen und das Google per Onlineformular oder Mail an streetview-deutschland@google.com wissen lassen.

Mir persönlich erschließt sich die ganze Aufregung nicht so recht. Ich finde: Mit der Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen ist eigentlich ausreichend viel getan, um die Privatsphäre von Menschen zu schützen. Häuser an öffentlichen Straßen sind nunmal öffentlich zugänglich. Jetzt ernsthaft zu diskutieren, ob der Fotoarm 2,90 Meter hoch sein darf (was er ist) oder auf zwei Meter beschränkt werden müsste, weil das die Augenhöhe eines Erwachsenen ist, halte ich für absurd. Das erinnert mich ein bisschen an die Sorge mancher Eingeborenen, ihre Seele würde entfernt, wenn sie fotografiert werden. Man kann diese Sorge respektieren – aber wirklich verstehen kann sie wohl kaum jemand.

Ganz ähnlich geht es mir mit jenen, die Sorge haben, wenn ihr Haus oder ihr Viertel in Google Streetview auftaucht.

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