
Laut Gesetzentwurf kann eben nicht nur der Präsident, sondern auch ein von ihm beauftragter Vertreter eine Schnüffelaktion in die Wege leiten. Was nicht das ist, was der Minister gesagt hat. Außerdem: Bei Gefahr im Verzug kann der Präsident des BKA oder sein Vertreter den Einsatz des Bundestrojaners auch selbst anordnen, ohne Richter. Auch das hat Schäuble so nicht öffentlich gesagt. Ein Richter muss die Anordnung dann zwar spätestens innerhalb von drei Tagen später bestätige. Aber das klingt alles schon etwas anders.
Außerdem, und da haben alle Skeptiker zweifellos Recht: Gibt es erst mal ein solches Instrumentarium, ist es doch nur eine Frage der Zeit, bis das Einsatzspektrum erweitert wird. Irgendwann sogar beliebig. Und genau davor haben die Menschen Angst.
