Wer twittert, der haftet

von | 30.04.2010 | Tipps

Immer mehr Menschen nutzen den Onlinedienst Twitter, um Nachrichten in die Welt zu pusten – auch von unterwegs, mit den Handy. Allzu spontan darf man dabei aber wohl nicht sein. Denn jetzt hat sich ein Twitterer eine Strafanzeige vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, kurz BDK eingefangen. Der Mann hatte es gewagt, die Kurznachricht „BDK fordert Gestapo 2.0“ zu twittern, weil der Beamtenbund sich auf dem FDP-Partei FÜR die Vorratsdatenspeicherung stark gemacht hat.

So viel freie Meinungsäußerung ist manchem Beamten offensichtlich zu viel.

Ein anderer Twitterer musste sich diese Woche für einen Link verantworten, der in einer Twitter-Nachricht enthalten war.

Die Zeiten, in denen Twitter-Nachrichten mehr oder weniger persönliche Unterhaltungen waren, sind wohl vorbei. Wer twittert, der macht das öffentlich – mit allen damit verbundenen Konsequenzen.

Jörg Schieb
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