Das Grund-Gesetz wird 65: Text im Internet lesen

von | 23.05.2014 | Tipps

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ So steht es im ersten Artikel des Grundgesetzes. Ein Dokument, das Grundlage für Deutschland ist, feiert 60-jähriges Jubiläum. Wir zeigen, wo Sie dieses wichtige Gesetz im Netz nachlesen können.

Eine gute Übersicht über die Geschichte des deutschen Grundgesetzes finden Sie im entsprechenden Wikipedia-Artikel. Dort erfahren Sie zum Beispiel auch, dass das Gesetz von den Militärgouverneuren der 4 Besatzungsmächte erst genehmigt werden musste.

Den genauen Wortlaut der Artikel des Grundgesetzes finden Sie auf der Webseite des Bundestags unter: https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/ Hier erhalten Sie übrigens auch eine PDF-Version, die sich abspeichern und ausdrucken lässt.

grundgesetz

Jörg Schieb
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