Leistungs-Schutz-Recht: Deutsche Verlage verklagen Google

von | 26.06.2014 | Tipps

Zwölf deutsche Verlage, darunter Axel Springer, Burda, DuMont Schauberg und Funke, fordern konkret Geld von Google. Die Verlage haben zusammen mit der Verwertungsgesellschaft VG Media Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Sie beziehen sich auf das vom Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht. Demnach dürfen Suchmaschinen zwar einzelne Wörter oder kurze Textausschnitte (Snippets) kostenlos liefern und auflisten, längere Ausschnitte sind kostenpflichtig.

Google listet in seiner auf Artikel spezialisierten Suchmaschine Google News Artikel auf, die Verlage in ihren Onlineportalen anbieten. Über die Suchmaschine kommt man direkt in die Artikel der Verlage. Die Suchmaschine Google News ist – anders als die reguläre Suchmaschine von Google – werbefrei. Trotzdem verlangen die Verlage nun Lizenzzahlungen im Sinne des Leistungsschutzrechts.

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Ein merkwürdiger Vorgang. Denn zum einen haben die Verlage die Möglichkeit, nicht in Google News gelistet zu sein. Jeder Verlag, jedes Portal kann den Suchdienst ausschließen und wird dann nicht gelistet. Doch die Verlage wollen gelistet sein, denn sie wollen keineswegs auf den umsatzträchtigen Traffic verzichten, den Google News kostenlos bereitstellt. Google schickt den Verlagen unzählige User. Den Service nehmen die Verlage gerne, doch sie wollen dafür auch noch bezahlt werden. Das ist absolut unlogisch und inkonsequent. Wenn man in einer Suchmaschine nicht gelistet sein möchte, dann sollte man das verhindern. Dort vertreten zu sein ist freiwillig – viele Portale wollen in Google News aufgenommen werden und beantragen sogar, dort gelistet zu werden. Geld zu verlangen, zumal Google ausschließlich kurze Textausschnitte präsentiert, die keinesfalls das Lesen des Gesamttexts ersetzen können, ist völlig absurd.

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