Das Recht auf Vergessen hat sich seit dem wegweisenden EuGH-Urteil von 2014 erheblich weiterentwickelt. Was damals mit 70.000 Anträgen aus ganz Europa begann, ist heute zu einem etablierten Verfahren geworden, das jährlich Millionen von Links betrifft. Allein 2025 bearbeitete Google über 1,2 Millionen Löschanträge europäischer Bürger.
Heute läuft das Verfahren deutlich effizienter ab. Das ursprüngliche Antragsformular bei Google wurde mehrfach überarbeitet und durch KI-gestützte Vorprüfungen ergänzt. Während 2014 noch Wochen für die Bearbeitung nötig waren, erfolgt heute eine erste Einschätzung meist innerhalb von 48 Stunden.
Neue Regelungen durch Digital Services Act
Seit 2024 gelten verschärfte Regeln durch den Digital Services Act (DSA). Plattformen müssen transparenter über ihre Löschentscheidungen informieren und Betroffenen bessere Widerspruchsmöglichkeiten einräumen. Google veröffentlicht inzwischen quartalsweise detaillierte Transparenzberichte über gelöschte und abgelehnte Anträge.
Besonders relevant: Der DSA erweitert das Recht auf Vergessen auch auf andere Suchmaschinen wie Bing, DuckDuckGo oder Ecosia. Bisher konzentrierten sich die meisten Anträge auf Google, aber auch Microsoft berichtet von steigenden Löschbegehren.
Was sich grundlegend geändert hat
Die Kriterien für erfolgreiche Löschanträge haben sich präzisiert. Besonders aussichtsreich sind heute Anträge bei:
- Veralteten Strafverfahren ohne öffentliches Interesse
- Minderjährigen-Daten aus sozialen Medien
- Privaten Informationen aus Datenlecks
- Irreführenden oder veralteten Berufsinformationen
Dagegen lehnen Suchmaschinen Anträge häufiger ab, wenn es um:
– Politiker und öffentliche Personen geht
– Journalistische Berichterstattung mit Gesellschaftsbezug
– Gerichtliche Urteile mit Präzedenzcharakter
– Wissenschaftliche oder historische Dokumentationen
Technische Fortschritte und neue Herausforderungen
Ein Paradigmenwechsel bahnt sich durch KI-Suchmaschinen wie ChatGPT Search, Perplexity oder Googles Gemini an. Diese generieren Antworten aus verschiedenen Quellen, anstatt nur Links anzuzeigen. Dadurch entstehen neue rechtliche Grauzonen: Muss eine KI vergessen, was sie gelernt hat? Erste Gerichtsverfahren dazu laufen bereits.
Google arbeitet mit Machine Learning an der Automatisierung von Routinefällen. Etwa 40% aller Anträge folgen erkennbaren Mustern und können algorithmus-gestützt vorentschieden werden. Das beschleunigt das Verfahren erheblich.
Grenzen des Vergessens
Die grundsätzliche Begrenzung bleibt bestehen: Gelöschte Links verschwinden nur aus europäischen Suchergebnissen. In den USA, Asien oder anderen Regionen bleiben sie weiterhin sichtbar. Allerdings entwickeln sich auch hier Standards – Kalifornien hat ähnliche Regelungen eingeführt, und die UN diskutiert über globale Mindeststandards für digitale Persönlichkeitsrechte.
Zudem entstehen neue Probleme durch Archive und Wayback-Maschinen. Selbst wenn Google einen Link entfernt, können Inhalte über archive.org oder ähnliche Dienste weiterhin auffindbar sein. Hier fehlen noch einheitliche Regelungen.
Praktische Tipps für Betroffene
Wer heute einen Löschantrag stellen möchte, sollte beachten:
- Dokumentation: Screenshots und Beweise sammeln, bevor man den Antrag stellt
- Begründung: Konkret erklären, warum die Verlinkung schadet und kein öffentliches Interesse besteht
- Geduld: Trotz Automatisierung können komplexe Fälle noch Wochen dauern
- Alternativen: Bei Ablehnung gibt es Beschwerdewege über Datenschutzbehörden
Ausblick: Was kommt als nächstes?
Die EU arbeitet an einer Harmonisierung der nationalen Umsetzungen. Bisher handhaben deutsche, französische und italienische Behörden Grenzfälle unterschiedlich. Ein einheitliches europäisches Verfahren könnte diese Unklarheiten beseitigen.
Spannend wird auch die Integration in soziale Medien. Während Suchmaschinen bereits etablierte Löschverfahren haben, hinken Instagram, TikTok oder LinkedIn noch hinterher. Der DSA zwingt sie jedoch zu vergleichbaren Standards.
Das Recht auf Vergessen bleibt ein Balanceakt zwischen Persönlichkeitsschutz und Informationsfreiheit. Aber zehn Jahre nach den ersten 70.000 Anträgen hat es sich als praktikables Instrument etabliert – auch wenn die technischen Herausforderungen durch KI und globale Vernetzung eher zu- als abnehmen.
Zuletzt aktualisiert am 18.04.2026

