DeepSeek-Verbot in den USA: Warum Washington die China-KI aus allen Behörden wirft

von | 20.10.2026 | KI

Die USA machen ernst: Alle zivilen Bundesbehörden müssen DeepSeek aus ihren Systemen entfernen. Und zwar nicht nur die App – auch Software anderer Hersteller, die auf DeepSeek aufbaut, steht auf der Liste. Was hinter dem Verbot steckt, wo es hakt und was das für dich bedeutet.

Erinnerst du dich an den Januar 2025? Da kam ein kaum bekanntes Start-up aus Hangzhou um die Ecke, stellte mit R1 ein KI-Modell vor, das mit den Besten aus dem Silicon Valley mithalten konnte, und schickte die Nvidia-Aktie auf Talfahrt. Seitdem gilt DeepSeek als Beweis, dass China im KI-Rennen nicht abgehängt ist. Und genauso lange misstraut Washington der Firma.

Jetzt hat das US-Heimatschutzministerium (DHS) Fakten geschaffen. Am Montag, 19. Oktober, machte es eine Anordnung öffentlich, die am 20. Oktober im Federal Register erschienen ist, dem Amtsblatt der US-Regierung. Der Kern: Zivile Bundesbehörden dürfen DeepSeek nicht mehr nutzen und nicht mehr kaufen. Was schon installiert ist, muss raus.

Die DeepSeek App gibt es für iOS und Android
Die DeepSeek App gibt es für iOS und Android

Was genau verboten ist

Die Anordnung trägt die Nummer 2026-01 und stützt sich auf ein Gesetz von 2018, den Federal Acquisition Supply Chain Security Act. Er erlaubt der Regierung, riskante Produkte aus der Beschaffung und aus den IT-Systemen der Behörden zu verbannen. Grundlage ist eine Sicherheitsbewertung des Federal Acquisition Security Council, eines Gremiums, das Lieferketten-Risiken in der Bundes-IT prüft.

Betroffen sind alle zivilen Bundesbehörden, vom Finanz- über das Außen- bis zum Justizministerium. Das Pentagon und die Geheimdienste fallen nicht unter diese Anordnung. Für Bundesstaaten, Unternehmen und Privatleute gilt sie ebenfalls nicht. Wer in den USA DeepSeek privat nutzt, darf das weiterhin.

Interessant: Datiert ist die Anordnung bereits auf Ende Juli. In einem Memo vom Juli hatte das DHS die Behörden zudem angewiesen, den Datenverkehr ihrer Websites auf Verbindungen zu DeepSeek zu überwachen. Öffentlich wird das alles erst jetzt.

Der Knackpunkt: „mit DeepSeek entwickelt“

Spannend wird es bei einem Halbsatz. Das Verbot erfasst nicht nur Produkte von DeepSeek selbst, sondern ausdrücklich auch Produkte und Dienste von Drittanbietern, die unter Verwendung von DeepSeek-Implementierungen entwickelt wurden. Was das konkret heißt, lässt die Anordnung offen.

Fällt nur Software darunter, die DeepSeek per Schnittstelle (API) einbindet? Oder auch jede Anwendung, deren Programmierer DeepSeek mal als Helfer beim Coden oder Testen benutzt haben? Und was ist mit DeepSeek-Modellen, die gar nicht in China laufen, sondern auf US-Servern oder direkt auf dem Rechner? Darauf gibt es bislang keine Antwort.

Das ist mehr als Haarspalterei. DeepSeek veröffentlicht seine Modelle als Open Weights unter der freien MIT-Lizenz – zuletzt am 17. Oktober die Version V4.1-Flash-1017. Jeder darf sie herunterladen, anpassen und in eigene Produkte einbauen. Viele tun das auch, weil die Modelle günstig und leistungsstark sind.

Dazu kommen sogenannte Gateway-Dienste, die Anfragen an verschiedene Modellanbieter weiterreichen. Wer dort die Anbieterauswahl nicht ausdrücklich einschränkt, landet womöglich bei DeepSeek, ohne es zu merken.

Für Softwarefirmen, die an US-Behörden verkaufen, heißt das: Sie müssen jetzt genau wissen, welche Modelle in ihren Produkten stecken. Eine Sicherheitsexpertin hält das Verbot von App und API für machbar, die Klausel zu Drittprodukten dagegen nicht. Ausnahmen sind möglich, müssen aber beantragt werden.

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Warum ausgerechnet DeepSeek?

Das DHS argumentiert vor allem mit den Daten. DeepSeek ist ein privates Unternehmen mit Sitz in China, die Server stehen dort. Und chinesische Behörden haben weitreichende Befugnisse, auf die Infrastruktur von Firmen zuzugreifen. Die Modelle böten deshalb „mehrere Angriffsvektoren“, heißt es in der Anordnung. Übertragene Informationen könnten – allein oder kombiniert mit öffentlich verfügbaren Daten – verwertbare Erkenntnisse über US-Bürger oder Regierungsprogramme liefern.

Wichtig für die Einordnung: Einen konkreten Fall, in dem Regierungsdaten bei DeepSeek gelandet sind, nennt das Dokument nicht. Es geht um ein Risiko, nicht um einen nachgewiesenen Schaden. DeepSeek selbst hat sich bislang nicht geäußert.

Neu ist die Linie nicht. Das US-Handelsministerium und die Navy haben DeepSeek schon früher auf Dienstgeräten verboten. Texas machte im Januar 2025 den Anfang bei den Bundesstaaten, New York, Virginia und Tennessee folgten. Ein Gesetzentwurf für ein Verbot auf allen Bundesgeräten blieb dagegen im Ausschuss stecken. Das DHS setzt jetzt durch, was der Kongress nicht geschafft hat.

Sicherheit – und Geopolitik

Ganz frei von Wettbewerbsinteressen ist das Ganze nicht. Erst im September warfen NSA, CISA und FBI chinesischen KI-Firmen, darunter DeepSeek, vor, US-Modelle im großen Stil zu kopieren: Sie sollen deren Antworten nutzen, um eigene Modelle zu trainieren. Ähnliche Vorwürfe kamen zuvor von OpenAI und Anthropic.

Auffällig ist auch, wen die Anordnung nicht nennt. Andere chinesische Open-Weight-Modelle wie Qwen von Alibaba oder Kimi von Moonshot tauchen nicht auf. DeepSeek ist das einzige ausdrücklich verbannte Modell. Dabei sitzen auch Alibaba und Moonshot in China und unterliegen denselben Gesetzen. Dass es nur DeepSeek trifft, zeigt, wie sehr die Firma zum Symbol geworden ist.

Und bei uns?

In Deutschland gibt es kein vergleichbares Behördenverbot. Unbeachtet ist DeepSeek aber auch hier nicht. Im Juni 2025 hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp die App bei Apple und Google als rechtswidrigen Inhalt gemeldet. Ihr Vorwurf: DeepSeek übermittle Daten deutscher Nutzerinnen und Nutzer nach China, ohne nachzuweisen, dass sie dort so geschützt sind wie in der EU.

Durchsetzen kann die Behörde das gegen ein Unternehmen ohne EU-Sitz kaum. Italien war schneller: Dort verschwand die App schon Anfang 2025 aus den Stores.

Was das für dich bedeutet

Musst du DeepSeek jetzt in Panik vom Handy löschen? Nein. Aber du solltest wissen, was du tust. Dabei hilft eine Unterscheidung, die in der Debatte oft untergeht.

Nutzt du die DeepSeek-App oder die Website, landen deine Eingaben und hochgeladenen Dateien auf Servern in China. Für Rezeptideen ist das egal. Für Verträge, Kundendaten oder Firmeninterna ist es keine gute Idee – und im Job nach DSGVO oft unzulässig.

Lädst du dagegen ein DeepSeek-Modell herunter und lässt es lokal auf deinem Rechner laufen, verlässt nichts dein Gerät. Das ist technisch eine völlig andere Situation. Genau diese Unterscheidung verwischt die US-Anordnung mit ihrer schwammigen Formulierung.

Mein Tipp: Behandle jeden KI-Chatbot wie eine Postkarte. Schreib nichts hinein, was nicht jeder lesen dürfte – egal ob der Anbieter in Hangzhou, San Francisco oder Paris sitzt. Und wenn du im Job KI-Tools einsetzt, frag nach, welches Modell darunter arbeitet. Diese Frage müssen sich gerade alle US-Softwarehäuser stellen. Bei uns schadet sie auch nicht.

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