Was viele Nutzer von eBay nicht wissen: Alle Artikel, die über eBay gehandelt werden, genießen den Schutz des so genannten eBay-Käuferschutzes.
Der eBay-Käuferschutz ist eine Kulanzleistung von eBay, die in bestimmten Fällen beantragt werden kann. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings nicht. Zudem zahlt eBay nur einen Ausgleich von maximal 200 Euro und behält zudem eine Selbstbeteiligung von 25 Euro ein. Um den eBay-Käuferschutz zu beantragen, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben Geld an den Verkäufer gezahlt, den Artikel aber nie erhalten. Oder: Der Artikel, den Sie erhalten haben, entspricht im Wert nicht der Beschreibung des Verkäufers.
- Sie haben bereits eine Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung an den Verkäufer gesendet. Das geht frühestens zehn Tage nach der Bezahlung eines Artikels.
- Der Kauf liegt mindestens 30 Tage zurück, höchstens jedoch 90 Tage.
- Sie können einen Antrag auf Käuferschutz maximal dreimal in sechs Monaten stellen; entscheidend dafür ist das Datum des Angebotsendes.
- Da eBay immer 25 Euro Selbstbeteiligung einbehält, müssen Sie mehr als 25 Euro für den Artikel bezahlt haben. Es gibt auch einige Gründe, die dazu führen, dass Sie den Käuferschutz nicht in Anspruch nehmen können.
- Sie haben die Ware in irgendeiner Weise verändert oder repariert oder sie bereits weiterverkauft.
- Die Ware wurde beim Transport beschädigt oder ging dort verloren (auch aus diesem Grund sollten Sie immer einen besonders sicheren Versandweg wie Versand als Paket oder Einschreiben wählen).
- Sie haben die Ware persönlich abgeholt oder vom Verkäufer geliefert bekommen (dann sollten Sie sich direkt bei Warenübergabe vom Zustand des Artikels überzeugen).
- Sie haben den Artikel bar bezahlt.
- Sie haben versehentlich doppelt oder zu viel für den Artikel bezahlt.
- Sie haben einen Geldüberweisungsservice wie Western Union oder Moneygram genutzt.
Um einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen, öffnen Sie aus der Service-Leiste den Bereich Hilfe. Sie finden dort einen Abschnitt Vertrauensvoll handeln, den Sie anklicken. Es öffnet sich eine neue Seite, dort finden Sie einen Abschnitt Sichere Bezahlung mit dem Text eBay Käuferschutz. Sie sehen nun die Richtlinien für den Käuferschutz; lesen Sie diese Seite gründlich durch. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Antrag auf Käuferschutz stellen können, klicken Sie auf den blau unterstrichenen Text Voraussetzungen für den eBay-Käuferschutz. Auch diese Seite sollten Sie gründlich durchlesen. Wichtige Voraussetzung, um überhaupt einen Antrag auf Käuferschutz stellen zu können: Sie müssen sich per eBay beim Verkäufer beschwert haben. Klicken Sie dazu auf Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung.