Ganz schön windig in den virtuellen Gassen von Google Streetview. In keinem anderen Land der Erde weht Google der Wind so stark ins Gesicht wie bei uns in Deutschland. Viele fragen sich: Dürfen die das? Sollen die das? Müssen die dafür nicht bezahlen?
Warum es so schlimm sein soll, wenn Bilder vion deutschen Straßen – natürlich samt der Häuser am Rand – zu sehen sein sollen, bleibt für mich ein Geheimnis. Zumal wirklich nur das bei Google Streetview online zu sehen ist (oder zu sehen sein wird), was jeder Passant auch sehen kann, was also öffentlich zugänglich ist.
Manche Kommune ist sich offensichtlich nicht ganz sicher, ob sie es nur verbieten möchte, dass die Kamerafahrzeuge durch die Straßen rollen – oder ob sie nicht lieber Kasse machen. Es gibt nämlich Kommunen, die wollen Google jeden abgefahrenen Kilometer berechnen. Dabei müssen sie nichts machen: Sie müssen keine Straßen sperren, keine Parkverbotsschilder aufstellen oder sonst in irgend einer Form aktiv werden (wie es zum Beispiel nötig ist, wenn, sagen wir, das ZDF mit Wetten dass in der Innenstadt aufkreuzt)).
Nun hat die kleine Gemeinde Plettenberg ein Gutachten in Auftrag gegeben – und festgestellt: Es ist weder aus Sicht des Datenschutzes, noch aus Sicht der Straßenverkehrsordnung etwas dagegen einzuwenden, wenn Google mit seinen Fahrzeugen durch den Ort rollt und Aufnahmen macht. Auch das Vorhaben, dafür Gebühren zu kassieren, wurde wieder beerdigt – denn wie der Pressemeldung von Plettenberg zu entnehmen ist, scheint das aussichtslos zu sein.
Nach rechtlicher Prüfung in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes kommt die Stadt Plettenberg zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeiten von Google Street View (Aufnahmen von Fotos und ihre Veröffentlichung im Internet für einen virtuellen Stadtrundgang) weder aus datenschutzrechtlichen Gründen noch aus straßenrechtlichen Gründen unterbunden werden können.
Das wird Google zweifellos freuen – und ebenso sicher nicht alle Kritiker verstummen lassen. Aber mir scheint das doch eine plausible und vernünftige Einschätzung zu sein.
Bleibt natürlich der Hinweis: Wer nicht möchte, dass sein Haus in Google Streetview erscheint oder sogar sich selbst oder sein Auto unverfremdet in einem Foto von Google Streetview entdeckt, der kann und soll sich an Google wenden, damit das geändert wird. Dazu gibt es die E-Mail-Adresse streetview-deutschland@google.com.
Die Deutschen leben gerne in geordneten Verhältnissen. Entweder ist etwas verboten oder ausdrücklich erlaubt. Kann eine Aktion, wie Google Streetview nicht zugeordnet werden, dann macht sich Unsicherheit breit. Ob die Gründe für die Unsicherheit sinnvoll und begründet sind, spielt eine untergeordnete Rolle. Durch obige Aussagen kompetenter Stellen wird die Unsicherheit beseitigt und dadurch verschwinden dann auch die Bedenken.
Das sich Städte und Gemeinde vor Ihre Bürger stellen und die Datenschutzfahne schwenken, kann man auch als Bevormundung auffassen. Der kommerzielle Aspekt ist eher ein Nebenschauplatz.
Das Recht zu Widersprechen kann und sollte jeder für sich selbst ausüben!
Es gibt genügend Vorlagen und Muster, die es einem einfach machen. Unter http://sites.google.com/site/streetfog/ muss man nur ein Formular ausfüllen, fertig ist der Widerspruch (PDF).