Kommentar: Klatsche für die Drosselkom

Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein – so könnte man das Urteil vom Landgericht Köln auf den Punkt bringen. Recht haben sie, die Richter. Genau so muss man das sehen. So, und nicht anders. Die ungenierte Gängelei durch die großen Konzerne muss endlich mal ein Ende haben.

Es ist schon dreist, was sich die Deutsche Telekom da vorgenommen hat. Ab Anfang 2016 sollen DSL-Kunden nicht mehr unbegrenzt surfen dürfen. Die Telekom will Grenzen festlegen. Wer in einem Monat mehr online geht als von der Telekom vorgesehen, wird mit einer Tempobremse bestraft: 2 MBit pro Sekunde statt Turbo-DSL. Diese Pläne haben René Obermanns Unternehmen schon im Frühjahr den Spottnamen „Drosselkom“ eingebracht. Kunden und Experten waren von Anfang empört über das Vorhaben des Kommunikationsriesen.

Die neuen DSL-Verträge der Telekom sehen die Tempobremse tatsächlich schon vor. Seit Mai ist die DSL-Drosselung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen. Doch die Tempobremse ist nicht erlaubt, sagen die Richter klipp und klar. Eine „unverhältnismäßige Benachteiligung der Kunden“ sei das, wie es im Juristendeutsch heißt.

Stimmt absolut. Man könnte es auch so sagen: Das ist Etikettenschwindel. Wer eine DSL-Flatrate verkauft, der soll auch eine DSL-Flatrate liefern. Ohne irgendwelche Einschränkungen im Kleingedruckten. Flatrate ist Flatrate. Basta. Eigentlich doch ganz einfach. Doch die Telekom mag es nicht einfach. Wenn es zum eigenen Vorteil ist, dann darf es gerne auch kompliziert sein. Die Interessen der Kunden? Egal. Die Rechte der Kunden? Auch egal.

Gut, dass die Verbraucherzentrale NRW geklagt hat. Das Urteil in Sachen Drosselkom ist ein Sieg für alle DSL-Kunden. Übrigens nicht nur für die Kunden der Telekom. Denn natürlich liebäugeln auch andere Provider durchaus mit der Idee, Vielsurfer stärker zur Kasse zu bitten. Die Telekom hat’s nur als erster versucht. Doch durch das Urteil wird das schwieriger, die Mehrkoste zu verstecken.

Klar, Telekom und andere Provider könnten jetzt hingehen und DSL-Verträge mit gedeckeltem Datenkontingent anbieten. Das Drosseln an sich hat das Gericht schließlich nicht untersagt. Nur dürfte das dann eben nicht „Flatrate“ heißen, sondern zum Beispiel DSL50 für einen DSL-Zugang mit 50 Gigabyte Datenvolumen. Die Folge dürften klar sein: Die Kunden würden in Scharen davon laufen. Eine Flatrate ist immer attraktiver. Und der Wettbewerb sorgt dafür, dass immer eine Flatrate angeboten wird.

Die Telekom hat auf breiter Front verloren. Vor Gericht – aber auch generell. Und das auch schon vor dem Urteil. Der Imageschaden durch die Drosselpläne ist riesengroß. Die Kunden nehmen es dem Unternehmen übel, das DSL-Tempo beschneiden zu wollen. Und die Experten werfen der Telekom vor, gegen die  Netzneutralität zu verstoßen, weil sie eigene Daten bevorzugt im Netz transportieren will. Ein absolutes Nogo. Beides hat der Telekom erheblich Vertrauenspunkte gekostet. Jetzt müssen erst mal die Scherben aufgekehrt werden.

httpv://www.youtube.com/watch?v=AQTkUhjVUf4

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