Diese Woche wurde im Bundestag das Leistungsschutzrecht diskutiert. Es sieht vor, dass Presseverlage (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher) Geld von Suchmaschinen und News-Aggregatoren bekommen – und zwar für das Präsentieren von Textausschnitten und das Verlinken auf die Angebote der Verlage. Die Verleger argumentieren: Das Bereistellen von Informationen und Nachrichten sei mit Aufwand und Kosten verbunden. Suchmaschinen und News-Aggregatoren (Webseiten, die Inhalte aus News-Angeboten zusammentragen und bündeln) profitierten von den Inhalten, auch wirtschaftlich, ohne die Verlage dafür finanziell zu entschädigen. Deshalb müsse eine Entschädigungsregel her: Die Verlage sollen Geld dafür bekommen, wenn Suchmaschinen Auszüge aus Artikeln präsentieren. Eine Verwertungsgesellschaft soll das Geld eintreiben und auch ausschütten.
Google hat eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht gestartet. Verständlich, denn in Wahrheit profitieren die Verlage von den Suchmaschinen – sie treiben ihnen jede Menge interessierte Leser in die Arme, kostenlos. Und wenn die Verlage kein Interesse daran hätten, könnten sie mit wenig Aufwand die Suchmaschinen ausschließen. Aber das machen sie nicht. Für Suchmaschinen und Blogbetreiber wäre das Leistungsschutzrecht nicht nur kostspielig, sondern auch riskane, denn wie sollte man feststellen, auf welche Angebote man verlinken darf und auf welche nicht, welche zitiert werden dürfen und welche nicht? Gerade für Startups und kleine Onlineanbieter ein Damokles-Schwert – ein unnötiges.
Apropos Google: Auch die Suchmaschine hat Kritik verdient. Die kommt jetzt vom Konkurrenten Microsoft. Auf der Webseite scroogled.com wird die Tatsache aufs Korn genommen, dass Google in seinem Onlinedienst Google Shopping den Eindruck erweckt, eine Suchmaschine zu sein, in Wahrheit aber nur Produkte präsentiert, die von Anbietern bezahlt werden – Anzeigen also. Damit hat Microsoft recht. In den USA gibt es in diesem speziellen Portal tatsächlich nur Anzeigenplätze. In Deutschland ist das noch nicht so, soll aber auch so kommen (allerdings kennt hier kaum jemand Google Shopping). Mehr Transparenz muss daher das Ziel sein: Welche Empfehlungen sind bezahlt, und wie kommen alle anderen zustande? Das wäre doch interessant.
Last not least noch einen Videotipp, der wunderbar in die Adventszeit passt: DerUltimate Christmas Song des Brett Domino Trio packt 40 Weihnachtslieder in ein einziges Video. Ein Medley, der besonderen Art. Wer also möglichst viel und unterschiedliche Weihnachtsstimmung auf einen Schlag will, ist hier genau richtig. In diesem Sinne: Frohe Adventszeit.