Ein Rechtsstreit, der sich seit Jahren zieht, bekommt jetzt europäische Dimension: Der Bundesgerichtshof hat den Fall der Grünen-Politikerin Renate Künast gegen Meta dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Es geht um eine Frage, die uns alle betrifft, die Social Media nutzen: Muss eine Plattform ein einmal gemeldetes Falschzitat auch dann löschen, wenn es in leicht abgewandelter Form immer wieder neu auftaucht?
Die Antwort aus Luxemburg könnte den Umgang mit Desinformation auf großen Plattformen grundlegend verändern. Ich erkläre euch, worum es im Kern geht, warum das Verfahren so wichtig ist und was sich für euch als Nutzer ändern könnte.
Warum verklagt Künast Meta wegen Falschzitaten?
Der Ausgangspunkt ist ein Falschzitat, das Renate Künast immer wieder zugeschrieben wird – obwohl sie es nie gesagt hat. Solche Memes und Kachelgrafiken kursieren seit Jahren auf Facebook und werden regelmäßig neu geteilt, oft in minimal veränderter Form: anderer Hintergrund, leicht umformulierter Satz, neues Layout.
Künast wehrt sich dagegen und verlangt von Meta, nicht nur die konkret gemeldeten Posts zu entfernen. Sie fordert auch, dass die Plattform aktiv nach sinngleichen Varianten suchen und diese ebenfalls löschen muss. Meta argumentiert dagegen, dass eine solche proaktive Suche über die bisherigen Pflichten hinausgehe.
Der Bundesgerichtshof hat den Fall nun dem EuGH vorgelegt. Die Karlsruher Richter wollen unter anderem klären lassen, ob das Unionsrecht einer Verpflichtung entgegensteht, möglicherweise sinngleiche Inhalte nicht nur automatisiert auf geringfügige Abweichungen zu prüfen, sondern eigenständig und manuell inhaltlich zu bewerten. Die Entscheidung berührt zentrale Fragen des europäischen Rechts – insbesondere das Verhältnis zwischen Persönlichkeitsschutz, Meinungsfreiheit und den Pflichten großer Online-Dienste.
Persönlichkeitsrechte auf Social Media: Das steht auf dem Spiel
Die Frage klingt technisch, hat aber enorme Tragweite. Die Vorlage des BGH an den EuGH betrifft unter anderem die Reichweite der Pflichten bei möglicherweise sinngleichen Inhalten – ein Bereich, der bisher nicht abschließend geklärt ist.
Wenn der EuGH entscheidet, dass Plattformen über automatisierte Prüfungen hinaus auch eigenständig und manuell nach sinngleichen Varianten suchen und diese löschen müssen, verschiebt sich die Verantwortung spürbar in Richtung der Plattformen. Für Betroffene von Falschzitaten wäre das ein echter Fortschritt. Heute ist es ein Katz-und-Maus-Spiel: Kaum ist ein Post gelöscht, taucht die nächste Version auf.
Gleichzeitig gibt es berechtigte Bedenken. Automatisierte Filtersysteme sind nicht fehlerfrei. Sie könnten im Zweifel auch legitime Inhalte wie Satire, Zitate in journalistischen Beiträgen oder kritische Auseinandersetzungen mit einem Falschzitat erfassen. Die Meinungsfreiheit steht hier in Spannung mit dem Schutz vor rufschädigender Desinformation.
Löschpflicht für Meta: Eure Rechte im Überblick
Für euch als Nutzer hätte eine Entscheidung zugunsten weitergehender Pflichten handfeste Folgen. Wer Opfer eines Falschzitats wird – ob prominent oder nicht – müsste möglicherweise nicht mehr jede einzelne Variante selbst finden und melden. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Meldung zu Pflichten hinsichtlich weiterer möglicherweise sinngleicher Inhalte führt, ist allerdings offen und Gegenstand der Vorlagefragen.
Das könnte den Rechtsschutz auf Social Media deutlich stärken. Denn in der Praxis scheitern viele Betroffene schlicht an der Masse: Es ist kaum möglich, hundert Varianten eines Memes aufzuspüren und einzeln zu melden. Besonders Frauen in der Öffentlichkeit, Journalisten und Politiker leiden unter dieser Dynamik.
Auf der anderen Seite könnten die Plattformen mit härterer Hand moderieren. Das bedeutet potenziell:
- Mehr automatische Löschungen, auch von Grenzfällen
- Strengere Vorab-Prüfungen von Uploads
- Höherer Aufwand für Widersprüche gegen falsche Löschentscheidungen
- Mögliche Auswirkungen auf Satire, Memes und politische Kommentare
Falschzitate melden: So geht ihr jetzt vor
Bis Luxemburg entschieden hat, wird noch Zeit vergehen – EuGH-Verfahren dauern in der Regel ein bis zwei Jahre. Heißt: Ihr seid bis dahin weiter auf die bestehenden Mechanismen angewiesen. Wenn ihr selbst von einem Falschzitat oder einer Rufschädigung betroffen seid, solltet ihr strukturiert vorgehen.
Dokumentiert zunächst alles: Screenshots mit URL, Datum und Uhrzeit, Links zu den Posts. Nutzt dann die Meldefunktionen der Plattformen – bei Meta über das Melde-Menü unter dem jeweiligen Beitrag. Verweist dabei konkret auf die Rechtsverletzung, etwa auf eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Zusätzlich sieht der Digital Services Act (DSA) der EU vor, dass Anbieter von Online-Plattformen ein elektronisches, kostenloses internes Beschwerdesystem bereitstellen müssen. Zudem besteht für bestimmte Streitigkeiten Zugang zu zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen. Nutzt diese Wege, wenn eine Meldung ohne Reaktion bleibt. Bei systematischen oder besonders schweren Fällen lohnt sich der Gang zu einem spezialisierten Anwalt für Medien- und Internetrecht – gerade bei öffentlich wirksamen Falschzitaten gibt es inzwischen eine Reihe von Gerichtsentscheidungen, die Betroffenen den Rücken stärken.
Und ganz grundsätzlich: Teilt Inhalte nur, wenn ihr sie geprüft habt. Ein kurzer Blick auf seriöse Quellen oder Faktencheck-Seiten verhindert, dass ihr selbst Teil des Problems werdet.
EuGH-Entscheidung: Folgen für Tech-Konzerne weltweit
Der Vorlagebeschluss des BGH ist ein wichtiger Schritt in einem jahrelangen Ringen um die Verantwortung großer Plattformen. Egal, wie der EuGH entscheidet: Das Urteil wird europaweit Maßstäbe setzen – für Meta, aber auch für X, TikTok, YouTube und andere Dienste. Die Richtung ist dabei klar: Der Druck auf die Betreiber wächst, Desinformation nicht nur reaktiv, sondern strukturell anzugehen.
Aus meiner Sicht ist das überfällig. Gleichzeitig müssen wir aufpassen, dass automatisierte Löschungen nicht zum Bumerang für die Meinungsfreiheit werden. Der schmale Grat zwischen Schutz und Zensur verläuft genau hier. Die Entscheidung aus Luxemburg wird zeigen, wo Europa diesen Grat zieht – und ob der Persönlichkeitsschutz im digitalen Raum endlich die Durchsetzungskraft bekommt, die er braucht.
Quellen und Prüfstand
- Offizielle Quelle: Der Bundesgerichtshof – Presse : Pressemitteilungen aus dem Jahr 2026 – Ansprüche gegen de… (bundesgerichtshof.de)
Faktenprüfung: Alle überprüfbaren Aussagen wurden am 30.10.2026 automatisiert gegen die offiziellen Primärquellen abgeglichen. Stand des Artikels: 30.10.2026.