Staats-Anwaltschaft ermittelt gegen Redtube-Abmahner

von | 20.12.2013 | Tipps

Vergangene Woche haben zehntausende deutsche Internetbenutzer eine Abmahnung erhalten. Der Vorwurf: Sie hätten das Streamingangebot einer Porno-Seite genutzt.

Die Aufregung im Netz ist groß. Zum einen, weil die Nürnberger Kanzlei zum einen Menschen abmahnt, die ein Streamingangebot genutzt haben sollen, ein bislang einmaliger Vorgang. Zum anderen, weil sich viele fragen, wie die Kanzlei eigentlich an die IP-Adressen der Abgemahnten gelangt ist. Eine Frage, die bislang nicht zufriedenstellend geklärt ist. Gut möglich, dass dabei illegale Mittel eingesetzt wurden.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat nun ein Ermittlungsverfahren gegen unbekant eingeleitet: Wie sind die Abmahner an die IP-Adressen gekommen und sind womöglich sogar falsche eidesstattliche Versicherungen gegenüber dem Landgericht Köln gemacht worden? Bislang lässt sich nicht schlüssig erklären, auf welchen legalen Weg den Betroffenen überhaupt ein Vorwurf gemacht werden kann, ohne den Betreiber des Pornoportals Redtube mit einzubinden.

Redtube bestreitet aber, überhaupt irgendwelche Daten herausgegeben zu haben. Die angeblich zur Ermittlung der IP-Adressen zum Einsatz gekommene Software namens GLADII 1.1.3 kennt aber niemand, auch weiß niemand, wie sie funktionieren soll. Es gibt jede Menge offener Fragen. Die Abmahnwelle könnte sich für die Kanzlei noch zum Bumerang entwickeln.

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