Safe Harbor: Google Apps weiter rechtssicher nutzen

Safe Harbor: Google Apps weiter rechtssicher nutzen

Anfang Oktober 2015 stellte der Europäische Gerichtshof fest: Das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA ist ungültig, da es private Daten von EU-Bürgern nicht genug schützt. Damit man Google Apps weiterhin rechtssicher nutzen kann, können Administratoren zusätzliche Klauseln in ihre Verträge aufnehmen.

Dabei handelt es sich um

Damit können Unternehmen die Datenschutzrichtlinie der EU erfüllen, obwohl Google-Apps eingesetzt werden. Diesen Klauseln kann in der Google Admin-Konsole unter „Unternehmensprofil, Profil“ zugestimmt werden.

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Proteste gegen das internationale Handels-Abkommen Acta

Das geplante internationale Handelsabkommen Acta sorgt für immer mehr Unmut in der Netzgemeinde. Die Mehrheit der EU-Staaten hat das geplante Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums bereits unterschrieben. Jetzt muss es ratifiziert werden Einige Staaten wie Polen weigern sich derzeit. Vor allem, weil sich der Widerstand in der Bevölkerung wächst.

Acta-Kritiker meinen, die zum Schutz des geistigen Eigentums geplanten Maßnahmen gingen zu weit. So ist ein „Three-Strike“-Modell vorgesehen: Internetprovider müssten ihre Kunden überwachen, ob sie urheberrechtlich geschütztes Material austauschen. Wenn sie beim Raubkopieren erwischt werden, gibt es zwei Ermahnungen – und nach der dritten Ermahnung wird unwiderruflich der Netzzugang gesperrt. So zumindest die Befürchtung.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die für die Ratifizierung in Deutschland zuständig ist, will das nicht: „Internetprovider dürfen nicht zu Hilfssheriffs werden“, sagt sie. Die Justizministerin will keine Überwachung der Kommunikation im Internet.
Genau das ist aber im Abkommen vorgesehen, zumindest wenn es streng ausgelegt wird, meinen die Kritiker. Für das Wochenende sind zahlreiche Demonstrationen gegen das Acta-Abkommen geplant, in vielen Städten Deutschlands.