Per Baukasten gegen Abmahnungen: Abmahnbeantworter

Per Baukasten gegen Abmahnungen: Abmahnbeantworter

Habt Ihr auch schon mal eine Abmahnung wegren möglicher Urheberrechtsverstöße bekommen? Das kann ziemlich teuer werden – und ärgerlich ist es auf jeden Fall. Viele wissen sich in einer solchen Situation nicht zu helfen. Jetzt gibt es einen Abmahnbeantworter, der einem zumindest in bestimmten Fällen weiterhelfen kann.

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Europäischer Gerichtshof: Links sind erlaubt

Europäischer Gerichtshof: Links sind erlaubt

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat eine wichtige Entscheidung gefällt: Links auf öffentlich erreichbare Inhalte im Web sind jederzeit erlaubt. Wer verlinkt, muss den Betreiber des verlinkten Angebots nicht um Erlaubnis fragen.

Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, verdient trotzdem Beachtung: Gerichte entscheiden leider immer wieder entgegen jeder Logik. Diesmal nicht. Wer etwas verlinkt, muss sich keine Sorgen machen, abgemahnt zu werden, etwa wegen Urheberrechtsverstöße.

Konkret ging es um einen Fall aus Schweden. Eine Medienagentur hatte auf Artikel im Web verlinkt. Die Urheber der Artikel, schwedische Journalisten, waren mit der ungefragten Verlinkung nicht einverstanden und pochten aufs Urheberrecht. Pikant daran: Das Angebot der Agentur ist kostenpflichtig. Klickt man hier auf einen Link, sieht es so aus, als ob man innerhalb des kostenpflichtigen Angebots bleibt.

Trotzdem meinen die Richter des Europäischen Gerichthofs, dass die Inhalte ungefragt verlinkt werden dürfen. Verboten wäre es nur, wenn sich die Urheber an ein komplett anderes Publikum richten würden, etwa indem die Inhalte hinter einer Paywall verschwinden. Dann wäre eine solche Verlinkung nicht erlaubt.

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Abmahn-Gebühren sollen gedeckelt werden

Es kann jeden treffen: Da trudelt das Schreiben einer Anwaltskanzlei ein, in dem einem Urheberrechtsverstöße vorgeworfen werden. Musik, Filme, Fotos, die in Tauschbörsen angeboten wurden, zum Beispiel. Neben saftigen Lizenzforderungen hängt auch gleich noch eine Rechnung der Anwaltskanzlei an, in der Regel werden mehrere hundert, oft auch deutlich über 1000, 2000 Euro fällig. Das kann Privatleute leicht in den Ruin treiben. Jetzt will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger diesem Abzock-Wahnsinn Einhalt gebieten, mit einem entsprechenden Gesetz.

Zunächst: Worum geht es eigentlich? In welchen Fällen wird eigentlich abgemahnt – und was kann das kosten?

Abmahnungen gibt es, wenn Rechteinhaber selbst oder beauftrage Agenturen oder Kanzleien (vermeintliche) Rechtsverstöße entdecken, etwa, wenn Musik oder Filme in einer Tauschbörse angeboten werden. Dann wird der Verursacher ermittelt, meist über die IP-Adresse, dann gibt es eine Abmahnung, oft von einer Anwaltskanzlei. Ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht, spiel zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Rolle. Und die dürfen ihre Kosten gleich in Rechnung stellen. Oft erreichen auch Unschuldige oder Ahnungslose solche Abmahnungen, etwa, weil die Kinder etwas verbockt haben – oder der Nachbar sich ins WLAN gehackt hat.

Wie kommen denn diese ungeheuren Kosten zusammen, die da in Rechnung gestellt werden?

Die Höhe der Kosten orientiert sich am Streitwert. Der ist umso höher, je mehr Musiktitel oder Filme angeblich getauscht wurden, da kommen leicht mehrere Tausend Euro Streitwert zusammen – und entsprechend hoch sind dann auch die Anwaltsgebühren, selbst wenn man direkt eine Unterlassung unterschreibt und es nicht vor Gericht landet. Die Anwälte können trotzdem zulangen.

Da hat sich eine regelrechte Abmahn-Industrie entwickelt, die nichts anderes macht, als solche Abmahnungen zu verschicken. Leichter kann man sein Geld kaum verdienen: Massen-Rundschreiben, keine Gerichtstermine und trotzdem voll zulangen. Kein Wunder, dass es so viele Anwälte gibt, die damit ihr Geld verdienen wollen. Die Leidtragenden sind die Empfänger dieser Schreiben, die nicht selten nicht mal schuld sind und dann aber erst mal zahlen sollen. Das Schlimme: Das alles ist bislang rechtens.

Und das soll jetzt gedeckelt werden – zumindest das erste Anschreiben, die erste Abmahnung soll maximal 150 Euro kosten. Reicht das?

Die Justizministerin will die Anwaltskosten auf 150 EUR für das erste Anschreiben deckeln, der Streitwert wird im ersten Verfahren auf 1000 EUR beschränkt. Das sind gute Nachrichten, denn es reduziert die Kosten und es reduziert auch das Risiko, wenn man juristisch gegen solche Abmahnungen vorgehen möchte.

Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor, nämlich „im besonderen Umständen des Einzelfalls“ und bei „Anzahl und Schwere der Rechtsverletzung“. Das ist aber äußerst vage. Theoretisch können die Abmahner nun immer mit einer schweren Rechtsverletzung argumentieren. Dann landet die Sache doch vor Gericht – nur ein Richter kann klären, ob es sich um einen schweren oder leichten Fall handelt. Und das kostet dann eben. Die Juristen freut`s, die verdienen an diesen Streitigkeiten schließlich.

Wie sieht das denn in der Praxis aus? Kann und sollte man sich gegen Abmahnungen wehren?

Das kommt ganz darauf an. Wenn man genau weiß, dass man schuld ist, sollte man sich das gut überlegen. Es gibt aber viele, viele Fälle, in denen es Unschuldige trifft. Etwa, weil die falsche IP-Adresse ermittelt wurde, das kommt sogar extrem häufig vor. Oder weil ein Netzzugang missbraucht wurde. In solchen Fällen lohnt es sich natürlich, sich zu wehren. Aber das ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Immerhin könnten die Kosten in Zukunft geringer werden.

Ist das neue Gesetz nun ausreichend, ist es im Interesse der Verbraucher, wie die Justizministerin behauptet?

Es geht in die richtige Richtung, ist aber noch zu vage formuliert. Es lässt den Abmahner zu viele Hintertürchen offen. Besser wäre, bei einer ersten Abmahnung könnte man immer nur einen Maximalbetrag von 150 EUR nehmen – und es dürften auch keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Dann würden die Rechteverwerter sich wirklich nur noch um die ernsthaften, schweren Fälle kümmern, und dass sie sich um diese kümmern, kann man auch verstehen.

Vorteilhaft ist aber, dass die Ankläger mehr belegen und beweisen müssen als früher. Das macht ihnen die Arbeit immerhin schwerer und reduziert vielleicht auch die Masse an Abmahn-Schreiben etwas. Wünschenswert wäre es jedenfalls.

Internet-Abmahnungen sollen gedeckelt werden

Die Bundesregierung will dem Abmahn-Wahnsinn im Internet einen Riegel vorschieben. Täglich werden Hunderte von Abmahnungen verschickt: Da bekommen Internetbenutzer einen Brief vom Anwalt, sie hätten die Urheberrechte missachtet, etwa weil Musik, Filme oder Fotos getauscht wurden. Die Abmahnkosten der Anwaltskanzleien liegen oft weit über 1000 Euro – für einen simplen Brief. Das will Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ändern. Die Abmahnkosten sollen auf 150 Euro beim ersten Anschreiben gedeckelt werden.

Gut so, denn zum einen verdienen sich windige Anwälte mit den Abmahnungen eine goldene Nase, zum anderen können viele Betroffene angesichts der Kosten gar nicht gegen solche juristischen Anfeindungen vorgehen. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, ist aber noch nicht präzise genug formuliert. So sind nach wie vor Ausnahmen möglich, etwa in besonders schweren Fällen. Das ist zu vage formuliert. Denn ob ein schwerer Fall vorliegt oder nicht, entscheidet aufgrund der Schwäche der Formulierung ein Gericht. Und es kostet Geld, das anzurufen. Hier muss die Justizministerin dringend nachbessern. Auch die Schadenersatzforderungen sollten im ersten Anschreiben gar nicht geltend gemacht werden können. Nur dann wären Betroffene vor Abmahn-Wahnsinn, wie es ihn im Internet leider gibt, wirkungsvoll geschützt.

Offene WLANs sind gefährdet

Wer ein offenes WLAN betreibt, in das sich jeder einklinken kann, steht mit einem Bein im Gefängnis. Allzu gerne versenden auf Abmahnungen spezialisierte Juristen sündhaft teure Abmahnungen an Betreiber solcher offenen WLANs. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Betreiber sein WLAN schützen muss.

Aber wieso hat da niemand an die offenen WLANs in Cafés, Restaurants oder an öffentlichen Plätzen gedacht? Dass es so etwas gibt, ist mehr als praktisch. Natürlich: Es wird auch Missbrauch geben, aber dafür kann man unmlöglich den Betreiber eines solchen WLAN verantwortlich machen.