Internet-Abmahnungen sollen gedeckelt werden

Die Bundesregierung will dem Abmahn-Wahnsinn im Internet einen Riegel vorschieben. Täglich werden Hunderte von Abmahnungen verschickt: Da bekommen Internetbenutzer einen Brief vom Anwalt, sie hätten die Urheberrechte missachtet, etwa weil Musik, Filme oder Fotos getauscht wurden. Die Abmahnkosten der Anwaltskanzleien liegen oft weit über 1000 Euro – für einen simplen Brief. Das will Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ändern. Die Abmahnkosten sollen auf 150 Euro beim ersten Anschreiben gedeckelt werden.

Gut so, denn zum einen verdienen sich windige Anwälte mit den Abmahnungen eine goldene Nase, zum anderen können viele Betroffene angesichts der Kosten gar nicht gegen solche juristischen Anfeindungen vorgehen. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, ist aber noch nicht präzise genug formuliert. So sind nach wie vor Ausnahmen möglich, etwa in besonders schweren Fällen. Das ist zu vage formuliert. Denn ob ein schwerer Fall vorliegt oder nicht, entscheidet aufgrund der Schwäche der Formulierung ein Gericht. Und es kostet Geld, das anzurufen. Hier muss die Justizministerin dringend nachbessern. Auch die Schadenersatzforderungen sollten im ersten Anschreiben gar nicht geltend gemacht werden können. Nur dann wären Betroffene vor Abmahn-Wahnsinn, wie es ihn im Internet leider gibt, wirkungsvoll geschützt.

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