Redtube: Abmahn-Welle schwappt zurück

Redtube: Abmahn-Welle schwappt zurück

Als vor einigen Tagen Tausende deutscher Internetnutzer eine Abmahnung wegen des Nutzung eines Streamingportals erhalten haben, war die Überraschung groß: Bisher waren noch nie Streaming-Nutzer abgemahnt worden. Das Gesetz verbietet den Download urheberrechtlich geschützter Inhalte, aber auch nur, wenn der Konsument eindeutig erkennen können muss, dass es sich um ein illegales Angebot handelt.

Beim Streaming erfolgt aber kein Download. Deshalb wundern sich die meisten Experten über die Abmahnungswelle, viele halten sie für problematisch. Bislang musste allerdings noch kein höheres Gericht in einem solchen Fall entscheiden.

Die Abmahnwelle wird nun zunehmend zu einem Problem für die Kanzlei aus Nürnberg. Denn zum einen hat das Landgericht Köln angekündigt, seine Entschlüsse zurückzunehmen und somit die Rechtsgrundlage für die Abmahnung zu entziehen. Das allein wäre für die Kanzlei problematisch genug. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln aber wegen falscher eidesstattlicher Versicherung, da dem Landgericht Köln womöglich falsche Sachverhalte gemeldet wurden.

Nun werden die Anwälte der Abmahnkanzlei aber auch noch verklagt: Eine Berliner Kanzlei hat Strafantrag wegen Betrug bzw. Erpressung gestellt (hier das Dokument). Die Begründung: Die abmahnende Kanzlei hätte behauptet, die Abgemahnten hätten geltendes Recht verletzt. Sich einen Film auf einer legalen Webseite anzuschauen, sei aber nicht illegal. Wer so etwas behaupte und dafür auch noch Geld verlange, täusche die Betroffenen.

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Facebook ist Anwalts Liebling

Wer hätte das gedacht? Soziale Netzwerke erfreuen sich auch bei vielen Rechtsanwälten größter Beliebtheit, vor allem bei vielen Scheidungsanwälten. Denn die haben erkannt, wie nützlich die in Facebook, Twitter, Myspace und Co. gemachten Informationen sein können.

Seit wann kennen sich zwei Personen? Wann und wie oft waren sie gemeinsam in Urlaub? Gibt es Fotos, Videos, Kommentare von Freunden? Welches Auto fährt jemand? Auf solche Fragen gibt es in sozialen Netzwerken oft Antworten, und die besorgen immer mehr Scheidungsanwälte eben genau dort. Sie suchen nach Hinweisen, ob Behauptungen stimmen – oder erstunken und erlogen sind. Alles könnte in einem Rechtsstreit nützlich sein.

Ein Grund mehr, sehr vorsichtig zu sein – und Fotos, Videos und Infos nur mit Bedacht in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen.