SO kommt man schnellstens zu seinem Geld

SO kommt man schnellstens zu seinem Geld

Wer mit und im dem Internet arbeitet, weiss, dass es immer wieder Kunden gibt, die nicht oder nur sehr verzögert ihre Rechnungen bezahlen.
Manche Kunden meinen, sie kommen damit durch …

Dagegen kann man sehr gut und schnell etwas tun.

Das Internet hilft auch dabei, zu seinem Geld zu kommen: Internet-Rechts-Anwälte helfen dabei sehr schnell und kostengünstig.

Von Mahn-Bescheid über Gerichts-Verhandlung bis hin zum Pfändung des Gehalts des säumigen Kunden, sind alle Stufen erreichbar, um solche säumigen Kunden zu Vernunft zu bringen.

Es gibt viele Internet-Recht-Anwalts-Kanzleien, die einem sehr gerne dabei helfen, damit man zu seinem Recht kommt.

Einfach mal bei einer Such-Maschine, wie Google den Suchbegriff „Rechts-Anwalts-Kanzlei“ eingeben, dann den oder die Rechts-Anwälte aussuchen, die einem am Besten geeignet erscheinen,
dann bekommt man auch sein Recht.

GRATIS tolle Fotos

GRATIS tolle Fotos

Damit Präsentationen und Dokumente interessanter werden, kommen häufig Illustrationen zum Einsatz. Auch wer ein wenig Farbe auf seinen Desktop bringen möchte, nutzt dazu Bilder und Fotos. Das Problem: Über die Google-Bildsuche finden sich längst nicht nur kostenlos nutzbare Grafiken.

Einfacher und schneller gelingt die Suche über die Website piqs.de. Der Name steht als Kürzel für „Pictures“, also „Bilder“. Und genau das enthält die Seite auch: Bilder ohne Ende – und alle sind kostenlos nutzbar.

Die Bilder auf piqs.de lassen sich auch für kommerzielle Zwecke ohne Gebühr verwenden. Dass man bei der Nutzung der Grafiken von piqs.de auf der sicheren Seite steht, ist klar, wenn man weiß, wer piqs.de ins Leben gerufen hat: der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke.

https://www.piqs.de/

Säumige Zahler dazu bringen, zu bezahlen

Säumige Zahler dazu bringen, zu bezahlen

Wer eine Rechnung stellt, will auch sein Geld sehen. Die ist mit einer Frist versehen. Ist bis zum angegebenen Datum kein Geld eingegangen, kommt eine Mahnung. Vernünftige Kunden bezahlen spätestens jetzt.

Wenn aber nicht, ist es jetzt für den Gläubiger an der Zeit, sich darum zu kümmern, dass er an sein Geld kommt. Als erster Schritt ist dabei das außergerichtliche Mahn-Verfahren zu nennen. Dabei sendet ein Anwalt eine Aufforderung, den fälligen Betrag inklusive der entstandenen Anwalts-Kosten bis zu einem endgültigen Termin zu zahlen.

Scheitert auch dieser letzte Versuch der Einigung, kommt es zum gerichtlichen Mahn-Bescheid. Auch dieser wird vom Anwalt erwirkt. Dabei wird die Rechnung des Gläubigers zusammen mit einer Begründung der Klage beim zuständigen Mahn-Gericht eingereicht.

Für den Gläubiger besonders praktisch: Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Mahn-Verfahren lassen sich direkt, aber auch über das Internet beim Anwalt beauftragen.

paragraf-rot

Abmahn-Welle für Redtube-Benutzer

In den vergangenen Tagen haben Tausende deutsche Internetbenutzer eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei erhalten, die im Auftrag der Schweizer Firma The Archive Rechtsverstöße verfolgt. Der Vorwurf: Sie hätten sich urheberrechtlich geschütztes Filmmaterial auf dem Erotik-Portal Redtube angeschaut. Jeder einzelne Abgemahnte soll 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Zum ersten Mal wurden damit in Deutschland Nutzer abgemahnt, die sich einen Stream angeschaut haben sollen. Anders als beim Download werden bei einem Stream keine Daten dauerhaft auf der Festplatte gespeichert, sondern der Inhalt sofort angespielt. Bei einem Musik-Stream kann man die Musik sofort hören, bei einem Film-Stream den Film sofort sehen. Es verbleiben keine Dateien auf der Festplatte, die man dauerhaft nutzen könnte.

Das Landgericht Köln hatte deutsche Provider angewiesen, die Anschlussinhaber zu ermitteln. Allerdings wurde offensichtlich der Download von urheberrechtlich geschütztem Material vorgeworfen oder der Vorwurf vom Gericht unterstellt, nicht das Streaming, also das Betrachten von Videos im Browser. Experten sehen prinzipiell kaum eine Chance, einen Konsumenten von Streams rechtlich zu belangen, unabhängig davon, was angeschaut wird.

Selbst bei einem Download müsste der Konsument eindeutig erkennen, dass es sich um eine unrechtliche Quelle handelt. Bei Erotik-Portalen ist eine solche Unterscheidung wohl kaum möglich. Auf Internetrecht spezialisierte Juristen empfehlen, die Abmahnung zu ignorieren, den geforderten Betrag nicht zu bezahlen und bei der Anwaltskanzlei zu begründen, wieso man nicht bezahlt. Im Internet kursieren bereits entsprechend vorformulierte Anschreiben.