Wikipedia-Artikel aus Google-Index gelöscht

Wikipedia-Artikel aus Google-Index gelöscht

Das Recht auf Vergessen: Seit einigen Wochen können Europäer von Google und anderen Suchdiensten verlangen, dass Links entfernt werden, wenn sie auf wenig schkeichelhafte Inhalte verweisen. Google hat bereits Tausende von Löschanträgen bearbeitet. Jetzt wurde laut Observer auch zum ersten Mal ein Artikel aus dem Onlinelexikon Wikipedia aus dem Index entfernt.

Welcher Artikel aus Wikipedia betroffen ist und aus dem Suchindes von Google Europa geflogen ist, ist ebenso wenig bekannt wie wer die Löschung beauftragt hat. Eins steht aber fest: Die Löschung von Wikipedia-Artikeln aus dem Index macht deutlich, wie absurd das EUGh-Urteil eigentlich ist. Schließlich ist Wikipedia das Lexikon des 21. Jahrhunderts. Wenn man darauf nicht mehr verlinken darf oder durch ein Gerichtsurteil indirekt die Verlinkung darauf unterbleiben muss, dann stimmt etwas nicht.

Ich bleibe bei meiner Kritik: Das Urteil ist grundfalsch. Wer Probleme mit Inhalten hat, sollte sich um die Beseitung der Inhalte kümmern und nicht die Hinweisschilder abmontieren (lassen). Bis zum Mitte Juli sind rund 90.000 Löschanfragen bei Google eingegangen, die der Konzern abarbeiten muss. Das Ausmaß der Löschanträge ist wirklich absurd hoch – und macht deutlich, wie groß der Schaden durch das Urteil ist.

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Artikel-Beschreibung einer eBay-Auktion aufwerten

Artikel-Beschreibung einer eBay-Auktion aufwerten

Je detaillierter und ansprechender der Text in einer eBay-Auktion ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch Bieter und Käufer finden. Wer sich ein bisschen mit HTML auskennt, hat noch größere Kontrolle über das Aussehen der Artikel-Beschreibung.

Um das HTML für eine Artikel-Beschreibung zu bearbeiten, gehen Sie in eBay wie folgt vor:

  1. Laden Sie die Webseite www.ebay.de, und klicken Sie oben auf „Einloggen“, falls nötig.
  2. Als Nächstes folgt oben ein Klick auf „Verkaufen“.
  3. Erstellen Sie dann eine neue Auktion.
  4. Beim Feld „Details“, in das Ihre Beschreibung kommt, klicken Sie jetzt auf „Zum HTML-Editor wechseln“.
  5. Das Textfeld ist jetzt zur Annahme von HTML-Quelltext bereit.
  6. Zum Schluss schalten Sie wieder zurück zum Standard-Editor.

Extra-Tipps:

  • Sie wollen vor dem Absenden der Auktion sehen, wie die Artikel-Beschreibung aussehen wird? Ein Klick auf „Vorschau“ genügt dazu.
  • Der HTML-Code Ihrer Artikel-Beschreibung sollte nur sichtbare Tags enthalten, keine normalerweise üblichen Rahmen-Tags wie <html>, <head> oder <body>.

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Das Grund-Gesetz wird 65: Text im Internet lesen

Das Grund-Gesetz wird 65: Text im Internet lesen

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ So steht es im ersten Artikel des Grundgesetzes. Ein Dokument, das Grundlage für Deutschland ist, feiert 60-jähriges Jubiläum. Wir zeigen, wo Sie dieses wichtige Gesetz im Netz nachlesen können.

Eine gute Übersicht über die Geschichte des deutschen Grundgesetzes finden Sie im entsprechenden Wikipedia-Artikel. Dort erfahren Sie zum Beispiel auch, dass das Gesetz von den Militärgouverneuren der 4 Besatzungsmächte erst genehmigt werden musste.

Den genauen Wortlaut der Artikel des Grundgesetzes finden Sie auf der Webseite des Bundestags unter: https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/ Hier erhalten Sie übrigens auch eine PDF-Version, die sich abspeichern und ausdrucken lässt.

grundgesetz

EuGH-Urteil: Das Recht auf Vergessen

EuGH-Urteil: Das Recht auf Vergessen

Google findet (fast) alles. Normalerweise freuen wir uns darüber, wenn die Suchmaschine so fleißig und erfolgreich ist. Aber eben doch nicht immer. Etwa, wenn sie Unschönes oder Unrichtiges über uns selbst zu Tage fördert, zum Beispiel etwas aus der Vergangenheit.

Ein Spanier hat sich darüber geärgert, dass Google alte Online-Artikel über ihn herauskramt, die wenig Schmeichelhaftes über ihn enthalten. 15 Jahre sind die Artikel alt. Aber sie sind nicht falsch, eher ein Zeitdokument. Klar, ärgerlich – aber Google dafür verantwortlich machen?

Doch der Mann wollte Google zwingen, die Links aus den Suchtreffern zu entfernen. Google hat sich geweigert. Nun hat der Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof überraschenderweise Recht bekommen: Google muss Links zu Angeboten im Netz entfernen, wenn es dort schädliche Informationen über eine Person gibt. Nur Personen des Öffentlichen Lebens sind ausgenommen, die müssen sich mehr gefallen lassen.

Ein absurdes Urteil. Die Müllkippe darf bleiben – aber die Hinweisschilder sollen weg. Nicht die eigentlich problematischen Inhalte müssen gelöscht, sondern die Links dazu entfernt werden. Mit dem Wesen des Internet hat das nichts zu tun. Links sind sinnvoll, und normalerweise darf man überall hin verlinken – und das soll jetzt plötzlich nicht mehr gehen?

Das Urteil schadet mehr, als es nutzt. Künftig werden sich viele Menschen an Google und Co. wenden, wenn sie sich an Suchtreffern stören. Doch jeder Einzelfall muss geprüft werden – und so manches wird vor Gericht landen. Ein riesiger Aufwand. Außerdem gibt es mehrere Suchmaschinen, man müsste sich also an alle wenden, um die Links entfernen zu lassen. Ein Recht auf Vergessen? Nicht wirklich – und vor allem, der falsche Weg.

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Krims-Krams tauschen

Krims-Krams tauschen

Wer gelesene Bücher verkaufen, einmal geschaute DVDs wieder loswerden oder seine CD-Sammlung ausmisten möchte, nutzt heutzutage das Internet. Verkaufsportale und Kleinanzeigenseiten – allen voran eBay – haben Trödelmärkten und Zeitungsinseraten den Rang abgelaufen. Doch vielen sind auch diese Möglichkeiten noch zu umständlich, um Kleinkram wie Bücher oder DVDs zu verkaufen.

Hier bietet sich Tauschothek.de als simple und einfach gestrickte Alternative an. Wie der Name der Plattformen ahnen lässt, können Nutzer hier als Privatperson nicht nur Artikel verkaufen, sondern auch gegen andere Dinge tauschen. Dabei dürfen aber nur Waren aus den Kategorien Bücher, Filme, Musik und Videospiele angeboten werden. VHS- und Musikkassetten sowie Videospielkonsolen und andere Hardware sind nicht zugelassen. Der besondere Pluspunkt: Die Nutzung ist kostenlos. Es gibt weder Verkaufsprovisionen noch sonstige Gebühren.

Die Macher von Tauschothek.de verzichten außerdem ganz bewusst auf ein integriertes Zahlungssystem. Käufer und Verkäufer müssen sich selbst um die Modalitäten wie Bezahlung bzw. Tausch und Versand kümmern, die Plattform hilft lediglich bei der Kontaktaufnahme. Dennoch erinnern einige Funktionen an die großen Vorbilder: So können sich die Nutzer beispielsweise gegenseitig bewerten. Das hilft, seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden.

Anders als andere Anbieter von Tausch- und Verkaufsbörsen, die es neben eBay & Co. oft schwer haben, sind auf Tauschothek.de recht viele aktive Nutzer unterwegs. Zudem gibt es ein gut besuchtes Forum. Die Seite lebt also und dümpelt nicht im Schatten der Großen dahin. Das und die Einfachheit, mit der die Plattform konzipiert ist, machen sie zu einer attraktiven Alternative, um nicht mehr genutzte, aber noch brauchbare Dinge gewinnbringen loszuwerden.

www.tauschothek.de

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Ranking der angesagtesten Artikel im Internet

Ranking der angesagtesten Artikel im Internet

Über welche Themen wird im Internet gerade besonders angeregt diskutiert, welche Online-Artikel stehen dabei ganz besonders im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit? Diese Frage beantwortet der News-Aggregator «10.000 Flies». Unter www.10000flies.de erfahren Besucher, welche Artikel besonders oft kommentiert und geteilt wurden, Klicks auf «Gefällt mir» erhalten haben und als Tweets verbreitet wurden. Dazu betrachtet der Dienst täglich Beiträge aus einer vierstelligen Zahl an Quellen und analysiert deren Verbreitung via Facebook, Google+ und Twitter. Monatlich werden derzeit rund 250.000 deutschsprachige Artikel untersucht.

10000fliesDaraus erstellt «10.000 Flies» eine Rangliste der Artikel, die deutschsprachige Internetwelt besonders beschäftigen. Standardmäßig wird diese Auflistung aus 50 Beiträgen einmal pro Tag – um 9:00 Uhr morgens – aktualisiert. Alternativ kann der Nutzer sich aber auch die Top-Artikel der Woche, des Monats und des gesamten Jahres anzeigen lassen. Auf Wunsch nimmt er die drei sozialen Netzwerke als Filter, so dass das Ranking nur die Zahlen von Facebook, Google+ oder Twitter berücksichtigt.

Hinter dem Projekt steht der Journalist Jens Schröder, der sich vor allem um die Recherche von relevanten Quellen kümmert, deren Beträge für die Rangliste infrage kommen. Der Namen «10.000 Flies» steht bildlich für die Fliegen, die sich auf besonders populäre Artikel setzen. Die Zahl steht für die Hürde von 10.000 Likes, Kommentaren und Tweets, die nur wenige Artikel im Monat nehmen. Für Menschen, die wissen wollen, welche Themen und vor allem Artikel dazu die Gemüter im Web aktuell besonders erregen, lohnt sich der Besuch von 10000flies.de auf jeden Fall.

www.10000flies.de

WordPress: Blogartikel automatisch twittern

Fast jeder Blogger verfügt über einen Twitter-Account. Warum also nicht beide Welten verbinden und alle neue Blogeinträge automatisch twittern? Mit einem Plugin für das beliebte Blogsystem WordPress kein Problem.

Mit dem WordPress-Plugin „WordTwit“ muss man neue Blogbeiträge nicht mehr manuell bei Twitter bewerben. Sobald unter „Account Login“ die Twitter-Zugangsdaten eingetragen und das Layout der Twitterbeiträge festgelegt wurden, geht’s automatisch. Neue Blogbeiträge erscheinen innerhalb weniger Sekunden in Kurzform bei Twitter. Clever: Lange Webadressen wandelt „WordTwit“ automatisch in Kurz-URLs um.

Mit „WordTwit“ neue Blogbeiträge bei Twitter veröffentlichen:
https://www.bravenewcode.com/products/wordtwit/