Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

Die Deutsche Telekom wird keine Berufung gegen das Drosselkom-Urteil des Landgerichts Köln einlegen. Das will die Telekom auf einer Pressekonferenz am Montag bekannt geben. Das Gericht hatte dem Internetprovider untersagt, gedrosselte Tarife als „Flatrate“ zu...

Kommentar: Klatsche für die Drosselkom

Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein – so könnte man das Urteil vom Landgericht Köln auf den Punkt bringen. Recht haben sie, die Richter. Genau so muss man das sehen. So, und nicht anders. Die ungenierte Gängelei durch die großen Konzerne muss endlich mal ein Ende haben.

Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

LG Köln untersagt Drosselkom-Tempo-Bremse

Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein. Das entschied das Landgericht Köln im Prozess gegen die Drosselung der Surf-Geschwindigkeit im Festnetztarif der Deutschen Telekom. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Anbieter geklagt.

Telekom will eMails vor Spionen schützen

Weil britische und amerikanische Geheimdienste im großen Stil im Internet spionieren, will die Deutsche Telekom in Kooperation mit anderen großen Providern in Deutschland dafür sorgen, dass E-Mails keinen ausländischen Knotenpunkt im Internet benutzen, sofern Sender und Empfänger deutsche E-Mail-Konten benutzen. Die Datenpakete sollen so gesteuert werden.